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  • Foto: picture alliance/dpa

Todesdrama in Schwimmbad: Kind (6) stirbt – Erzieher und Bademeister vor Gericht

Neumünster –

Ein tragischer Badeunfall wird vor Gericht aufgearbeitet: Ein sechsjähriger Junge starb bei einem Freibad-Ausflug Mitte Juni 2016 in Bad Bramstedt im Kreis Segeberg. Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen drei Erzieherinnen und zwei Bademeister  – sie müssen sich wegen fahrlässiger Tötung am Amtsgericht Neumünster verantworten, da sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sein sollen. 

Der Junge ist der Anklage zufolge nach zwei Badegängen in einem unbeobachteten Augenblick allein zum Nichtschwimmerbecken zurückgelaufen. Dort wurde er dann – leblos im Wasser treibend – von zwei Jugendlichen entdeckt. Er starb am folgenden Tag im Krankenhaus.

Bei Hamburg: Kind (6) ertrinkt – Erzieher und Bademeister vor Gericht 

Die Eltern des verstorbenen Jungen, die kurz zuvor aus dem Irak nach Deutschland geflüchtet waren, sind nach Angaben eines Gerichtssprechers Nebenkläger. Ihr Junge sei erst zehn Tage in dem Kindergarten gewesen. Das Gericht hat für das Verfahren zehn Zeugen geladen und zwei Fortsetzungstermine anberaumt.

Laut Anklage besuchten die drei Erzieherinnen und eine Praktikantin das Freibad am 23. Juni 2016 mit 15 Kindern. Alle seien zweimal im Wasser gewesen. Die Überwachung der Drei- bis Sechsjährigen soll während beider Badegänge gewährleistet gewesen sein. Danach sollen alle Kinder – darunter auch das spätere Opfer – auf einem Liegeplatz durchgezählt worden sein.

Neumünster: Prozess um Tod im Freibad

Das Unglück ereignete sich laut Anklage innerhalb weniger Minuten. Den Angeklagten drohen bei einer Verurteilung Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. (dpa/mhö)

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