Tod der kleinen Leonie (†6): „Treppensturz gab es nicht“: Höchststrafe gefordert
Neubrandenburg –
Im Prozess um den gewaltsamen Tod der sechsjährigen Leonie hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes, Misshandlung Schutzbefohlener und Körperverletzung mit Todesfolge für den angeklagten Stiefvater gefordert.
Der 28-Jährige habe keine Hilfe geholt, weil er die Verletzungen Leonies verdecken wollte, so der Staatsanwalt. Einen vom Stiefvater als Grund für den Tod genannten Treppensturz des Mädchens habe es nicht gegeben, erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft am Montag am Landgericht Neubrandenburg.
Prozess gegen Leonies Stiefvater: Urteil am 9. Januar erwartet
Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der Mutter und ihres Lebensgefährten in Torgelow (Vorpommern-Greifswald) gefunden worden. Dieser hatte behauptet, das Mädchen sei bei einem Treppensturz im Hausflur verletzt worden und später an den Folgen gestorben. Auch den zweijährigen Bruder des Mädchens soll der Angeklagte einige Tage vor ihrem Tod misshandelt haben.
Seit September muss sich Leonies Stiefvater vor dem Landgericht in Neubrandenburg verantworten. Das Urteil wird am 9. Januar erwartet. (dpa/mhö)