Die Punks müssen ihr Camp auf Sylt vorerst nicht verlassen.
  • Die Punks müssen ihr Camp auf Sylt vorerst nicht verlassen.
  • Foto: Axel Heimken/ dpa

Sylt: Vorerst keine Räumung des Punk-Protestcamps – Bürgermeister ist empört

Der Streit um das Protestcamp von Punks in Westerland (Sylt) geht weiter. Eigentlich sollte das Camp zum Wochenende geräumt werden. Doch nun haben die Punks erfolgreich Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt. Vorerst dürfen sie bleiben.

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hatte eine Auflösung des Protestcamps für rechtmäßig erklärt. Die 3. Kammer hatte in einem Eilverfahren am Dienstag eine entsprechende Entscheidung des Kreises bestätigt. Sylts Bürgermeister Nikolas Häckel (parteilos) teilte mit, „die ehemaligen Demonstranten hatten zugesagt, das Camp freiwillig bis Samstagnacht geräumt zu haben.“ Nun habe er erfahren, „dass die ehemaligen Demonstranten Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht haben.“ Das OVG wolle wohl am Montag entscheiden.

Sylts Bürgermeister: „Das ist bedauerlich und beschämend“

Laut früheren Angaben des Kreises und des Verwaltungsgerichts in Schleswig hat eine Beschwerde eigentlich keine aufschiebende Wirkung. Häckel schrieb auf Facebook, es werde sich leider nicht an die Zusage gehalten. Das sei „bedauerlich und beschämend“. Er könne nur hoffen, dass das OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt und die Räumung endlich losgehen kann. „Mein Vollstreckungshilfeersuchen liegt der Polizei vor und wird von mir bekräftigt, sobald die OVG-Entscheidung vorliegt. Diese den Rechtsstaat vorführende Never-ending-Story muss endlich beendet werden.“

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hatte die Auffassung der Versammlungsbehörde des Kreises geteilt, dass das Fortsetzen des Protestcamps auf Sylt über den 31. August hinaus unterbunden werden muss. Denn wegen unzureichender sanitärer Verhältnisse im Camp und wegen der Gefahr einer rücksichtslosen Lärmbelastung für die Anlieger bestehe eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

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Je länger eine Versammlung dauert, desto schwerer wiegen laut Gericht die von ihr verursachten Verletzungen der Rechte Dritter. Die Veranstaltung sei zwar unter den Schutz der Versammlungsfreiheit laut Grundgesetz gefallen. Aber der Schutz von länger andauernden Protestcamps sei nicht grenzenlos. Die Protestierenden hätten sich auch nicht an die Vorgabe gehalten, Chemietoiletten zu benutzen. Vielmehr hätten sie ihre Notdurft auf umliegenden privaten und öffentlichen Flächen verrichtet. Es sei zu erheblichen Verschmutzungen und Geruchsbeeinträchtigungen der Anlieger durch menschliche und tierische Exkremente gekommen. Darüber hinaus habe es laut Polizei Ruhestörungen gegeben. Beamte seien beleidigt und auch mit Flaschen beworfen worden. Eine Polizistin sei verletzt worden.

Der Kreis Nordfriesland habe zugesagt, bis zur Entscheidung in höherer Instanz nicht zu räumen, schrieb Sylts Bürgermeister Nikolas Häckel (parteilos) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. (dpa/mp)

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