x
x
x
  • Foto: picture alliance/dpa

Studentin vergewaltigt: Urteil noch diese Woche? 43-Jährigem droht die höchste Strafe

Lübeck –

Ein 43-Jähriger soll 2019 in Lübeck eine Studentin entführt und vergewaltigt haben. Anschließend soll er sie gefesselt und geknebelt an einem Feldweg ausgesetzt haben. Der Staatsanwalt wertet das als versuchten Mord und fordert lebenslange Haft für den Angeklagten.

Dem 43-Jährigen wird vorgeworfen, am 12. Oktober 2019 eine damals 21 Jahre alte Medizinstudentin nach einer Party in seinen Transporter gezerrt, sie vergewaltigt und anschließend gefesselt und geknebelt an einem einsamen Feldweg bei Mönkhagen im Kreis Stormarn zurückgelassen zu haben.

Lübeck: „Angeklagte wollte, dass Opfer nicht gefunden wird“

„Der Angeklagte wollte, dass sein Opfer nicht gefunden wird. Deshalb hat er sie an dieser abgelegenen Stelle hilflos zurückgelassen“, sagte Staatsanwalt Niels-Broder Greve am Dienstag in seinem Schlussplädoyer vor dem Lübecker Landgericht. Dort muss sich der Angeklagte seit Ende März wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung und Freiheitsberaubung verantworten. Das Urteil wollen die Richter am Freitag (9 Uhr) verkünden.

Vergewaltigung in Lübeck: Angeklagter schweigt im Prozess

Der 43 Jahre alte Türke hat während des gesamten Prozesses geschwiegen. Auch auf sein Schlusswort verzichtete er. „Doch für seine Täterschaft gibt es zahlreiche Beweise“, sagte Greve. So seien unter anderem Spuren seiner DNA an der Kleidung des Opfers und in ihrem Körper gesichert worden.

Außerdem seien DNA-Spuren der 21-Jährigen im Innenraum des vom Angeklagten benutzten Transporters gesichert worden und es gebe Videoaufnahmen, die das Fahrzeug zur Tatzeit in der Nähe der Gollan Werft zeigten.

Verteidigerin: Es gebe Zweifel, dass er sie vergewaltigt hat

Dort hatte die Studentenparty stattgefunden, die die junge Frau besucht hatte, bevor sie entführt und vergewaltigt wurde. Verteidigerin Kerstin Raber sagte, ihr Mandant habe die Studentin unzweifelhaft entführt. Daran, dass er sie auch vergewaltigt habe, gebe es jedoch Zweifel. „Die Geschädigte hat vor Gericht ausgesagt, an die Tat nur bruchstückhafte Erinnerung zu haben und nicht genau sagen zu können, wer sie vergewaltigt habe“, sagte Raber. Auch die Annahme, der Angeklagte habe sein Opfer in hilfloser Lage an dem Feldweg zurückgelassen, damit sie dort sterbe, sei nicht bewiesen. Ein konkretes Strafmaß verlangte sie nicht, sprach nur von einer „angemessene Strafe“.

Das könnte Sie auch interessieren: Studentin schildert vor Gericht ihr Martyrium

Der Vertreter der Nebenklage, Hans-Jürgen Förster, erkannte im Vorgehen des Angeklagten dagegen gleich zwei Mordmerkmale. „Neben der Verdeckungsabsicht sehe ich die Grausamkeit der Tatausführung als mögliches Mordmerkmal.“ Förster forderte, den Angeklagten wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes schuldig zu sprechen. „Für meine Mandantin ist die Höhe der Strafe zweitrangig. Im Vordergrund ihres Genugtuungsinteresses steht die Verurteilung des Angeklagten.“ (dpa/mp)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp