Eingang des Landgerichts in Lüneburg.

Eingang des Landgerichts in Lüneburg. Foto: Philipp Schulze

Studentin lässt Promotionsarbeit schreiben – und verklagt den „Ghostwriter“

Eine Studentin ist mit dem Ghostwriter ihrer Promotionsarbeit unzufrieden und zieht vor Gericht. Doch bevor das Landgericht Lüneburg entscheidet, ob die Klage zulässig ist, kommt es anders.

Eine Studentin, die gegen ihren Ghostwriter vor Gericht ziehen wollte, hat ihre Klage zurückgezogen. Das teilte das Landgericht Lüneburg mit. Die Klägerin ist unzufrieden mit der Leistung des Ghostwriters, der seine Dienste über eine Agentur anbot, und forderte knapp 17.000 Euro zurück.

Landgericht Lüneburg prüft jetzt Zulässigkeit

Das Landgericht Lüneburg wollte am kommenden Dienstag nach einer Güteverhandlung entscheiden, ob die Studentin die Ausgaben für die Arbeit eines Ghostwriters zurückbekommt. Dabei sollte es auch darum gehen, ob das rund 130 Seiten umfassende Schriftstück für ein Promotionsprojekt überhaupt zulässig ist, oder ob die wissenschaftlichen Leistungen selbst erbracht werden müssen. 

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Solange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, kann die klagende Partei laut Gericht jederzeit von der Anspruchsverfolgung absehen. In diesem Fall muss jedoch der Ghostwriter als Beklagter der Klagerücknahme noch innerhalb von zwei Wochen zustimmen. Dann wäre der Rechtsstreit beendet. Sollte er der Klagerücknahme widersprechen, wird das Gericht am 16. Dezember (9 Uhr) eine Entscheidung verkünden, wie die Sprecherin weiter mitteilte. (dpa/mp)

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