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  • Foto: dpa

Streit um Mietvertrag: Muss Laden mit Nazi-Mode schließen?

Neubrandenburg –

Paukenschlag in Neubrandenburg: In bester Lage eröffnet 2019 ein Geschäft mit der bei Rechtextremen beliebten Marke „Thor Steinar“. Die Vermieterin will davon nicht gewusst haben, sie klagt auf Räumung – und bekommt jetzt Recht. Die Betreiber müssen den Laden räumen. Der Streit könnte aber noch weitergehen.

Das Landgericht Neubrandenburg gab der Klage der Vermieterin gegen die Skytec Outlets GmbH mit Sitz in Mittenwalde (Brandenburg) als Geschäftsbetreiber statt, das im Januar 2019 eröffnet worden war. Seither gab es oft Proteste von Mitgliedern linker Gruppierungen. Die Modemarke „Thor Steinar“ gilt vor allem in der rechtsextremen Szene als beliebt.

„Thor Steinar“-Laden: Vermieterin klagt auf Räumung – mit Erfolg

Hintergrund: Die Vermieterin hatte im Juni 2019 gegen die Ladenbetreiber geklagt, weil sie sich über die Verkaufsabsichten vor allem in Bezug auf die Marke „Thor Steinar“ „arglistig getäuscht“ sah. Der Streitwert in dem Verfahren wurde auf rund 11.500 Euro – orientiert an der monatlichen Ladenmiete –  festgelegt. Es habe aber keine Zahlungsrückstände gegeben, sagte der Richter der 3. Zivilkammer.

Protestaktionen und Farbbomben gegen Modegeschäft

Bei den von Polizei begleiteten Protestaktionen war es fast immer friedlich, nur im Januar 2020 wurden mit Farbe gefüllte Gläser nachts gegen Schaufenster und Fassade des Geschäftes geworfen. Durch die „Farbbomben“ entstand ein geschätzter Schaden von mehreren Tausend Euro. 

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Der Vorfall blieb unaufgeklärt. Wenige Meter weiter im gleichen Straßenzug befinden sich mehrere Büros der CDU, darunter das Wahlkreisbüro von Landesinnenminister Lorenz Caffier. Um Läden mit dieser Bekleidungsmarke gab es immer wieder Streit, unter anderem in Rostock, Hannover, Berlin und Hamburg. 

Streit um „Thor-Steinar“-Laden könnte weitergehen

Die Entscheidung des Landgerichts sei noch nicht rechtskräftig, erläuterte der Richter. Beide Seiten hätten nach der Zustellung des schriftlichen Urteils einen Monat Zeit, um über eine Berufung beim Oberlandesgericht zu entscheiden.

Es wäre nicht das erste Mal, dass das Rostocker Oberlandesgericht sich mit dem Fall befassen müsste. Nach der Klageerhebung hatten die Ladenbetreiber einen Antrag auf Befangengenheit gegen den Richter gestellt – diesen wies das Oberlandesgericht aber zurück. (dpa)

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