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  • Wie es mit einem Disziplinarverfahren gegen den Staatsanwalt weitergeht, entscheidet die Staatsanwaltschaft Oldenburg (Symbolbild).
  • Foto: picture alliance/dpa

Schwere Konsequenzen: Staatsanwalt rechtfertigt Kindesmisshandlung mit Bibelzitat

Oldenburg –

Ermittlungen gegen einen Oldenburger Staatsanwalt wegen des Vorwurfes der Strafvereitelung im Amt nach der Verwendung eines Bibelzitats sind eingestellt worden. „Es gab keinen Tatverdacht“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Alexander Retemeyer, am Dienstag. Weitere Ausführungen wolle seine Behörde zu dem Fall nicht machen.

In einem Prozess um Kindesmisshandlung vor dem Landgericht Oldenburg hatte der Staatsanwalt eine Strafmilderung unter anderem mit Zitaten aus der Bibel und unter Berufung auf Ansichten des Papstes begründet. Zuerst hatte die „Nordwest-Zeitung“ aus Oldenburg über die Einstellung des Verfahrens berichtet.

Oldenburg: Verfahren gegen Staatsanwalt eingestellt

Nun muss die Staatsanwaltschaft Oldenburg entscheiden, wie es mit einem Disziplinarverfahren gegen den Staatsanwalt weitergeht. Das Verfahren sei weiter offen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Bevor eine Entscheidung zur Sache getroffen werde, solle zunächst die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft Osnabrück ausgewertet werden.

Berichten zufolge hatte sich der Staatsanwalt auf den Bibelsatz „Wer sein Kind liebt, der züchtigt es“ berufen und erklärt, auch Papst Franziskus halte es für in Ordnung, wenn man seine Kinder würdevoll schlage.

Oldenburger Staatsanwaltschaft: Wortwahl „missverständlich und unangebracht“ 

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte seinerzeit betont, dass sich die wörtliche Aussage des Staatsanwaltes in dem Berufungsverfahren nicht nachvollziehen lasse, sie sei inhaltlich aber zutreffend.

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Die Oldenburger Staatsanwaltschaft hatte „die überaus missverständliche, unangebrachte und nicht zeitgemäße Wortwahl ihres Anklagevertreters“ bedauert. Religiöse Begründungen gehörten nicht in ein Plädoyer. Es dürfe kein Zweifel an staatlicher Neutralität gegenüber den Religionen aufkommen, und schon gar nicht dürften religiöse Erwägungen sich gegen gesetzliche Vorgaben wenden und begangenes Unrecht relativieren. (dpa)

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