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Der 20-jährige Angeklagte im Prozess wegen Totschlags wartet im Gerichtssaal neben seinem Anwalt Christian Steinhardt (M) auf die Urteilsverkündung.
  • Der 20-jährige Angeklagte, hier im Gerichtssaal neben seinem Anwalt Christian Steinhardt (l.), muss eine siebenjährige Haftstrafe absitzen.
  • Foto: dpa, Axel Heimken

Tödlicher Messerstich: 20-Jähriger muss sieben Jahre in den Knast

Es war eine Tat, die große Bestürzung nicht nur in Flensburg auslöste. Ein 19-Jähriger sticht an Karfreitag gegen 18.20 Uhr einem drei Jahre jüngeren Jugendlichen, der ihn zuvor mit der Faust geschlagen hatte, mit einem Küchenmesser ins Gesicht. Kurz darauf verstirbt der 16-Jährige im Krankenhaus.

Die Große Jugendkammer des Landgerichts Flensburg hat den heute 20 Jahre alten Angeklagten am Mittwoch wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. Auch Nebenklage und Verteidigung hatten Jugendstrafen wegen Totschlags gefordert. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Messerangriff in Flensburg: Sieben Jahre Haft für Täter

Die Frage, wer der Täter war, sei leicht zu beantworten gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte habe gestanden, zudem habe es Zeugen gegeben. Schwieriger sei die Frage zu klären gewesen, was vor der Tat geschah, warum es zu dem tödlichen Stich auf den Jungen kam, den der damals noch 19-Jährige kaum kannte.


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Von dem Jüngeren sei er öfters beleidigt worden. Auch hätte der Jüngere eine Art Betretungsverbot für den Bereich rund um die Aussichtsplattform für den 19-Jährigen ausgesprochen. Der Angeklagte habe eine große Wut auf den 16-Jährigen entwickelt, sagte die Richterin. Er habe sich von diesem ungerecht behandelt und gemobbt gefühlt.

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Aus Zorn, aber auch wegen der in vielen Jahre erlebten Minderwertigkeits- und Ohnmachtsgefühle zog er überraschend das Messer und stach zu. Er habe den Tod des Jüngeren damit zumindest billigend in Kauf genommen. (dpa/mp)

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