x
x
x
  • Foto: dpa

Urteil gefällt: Mädchen mehrfach missbraucht: Milde Strafe für Familienvater

Kiel –

Trotz mehrfachen schweren Kindesmissbrauchs muss ein 41-jähriger Mann nicht ins Gefängnis. Die Jugendkammer des Kieler Landgerichts ging am Donnerstag in ihrem Urteil von fünf minder schweren Fällen aus und verhängte dafür eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Strafe wurde gegen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt. 

Demnach muss der Mann innerhalb eines halben Jahres sechs Therapiestunden nehmen und weitere 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen. 5000 Euro hatte der geständige und nicht vorbestrafte Familienvater schon vor Beginn des Prozesses an die heute volljährige Nebenklägerin gezahlt. Das Gericht ging im Urteil von einer – allerdings verbotenen – Liebesbeziehung zu dem anfangs zwölf Jahre alten Mädchen aus. 

Mit dem Strafmaß blieb die Kammer deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre Haft beantragt hatte. Die Anklage hatte dem 41-Jährigen zwischen 2011 und 2012 neun Fälle zur Last gelegt. Zwei Fälle wurden im Verfahren eingestellt. In zwei Fällen sprach die Jugendkammer den Mann frei. Die Nebenklage hatte drei Jahre und zwei Monate Haft gefordert, der Verteidiger eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

Stralsund: 42-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht 

In Stralsund muss sich ein 42-jähriger Mann seit Donnerstag wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht verantworten. Der Greifswalder soll sich zwischen 2014 und 2017 neun Mal an seiner leiblichen Tochter vergangen haben, wie Landgerichtssprecher Olaf Witt mitteilte. Das Mädchen war damals zwischen 10 und 14 Jahren alt. 2018 soll er ein zu diesem Zeitpunkt siebenjähriges Mädchen aus der Nachbarschaft viermal missbraucht haben. Am ersten Prozesstag äußerte sich der Angeklagte nicht. Beide Mädchen müssen vor Gericht als Zeugen aussagen.

Das könnte Sie auch interessieren: Frau soll Tinder-Profil gefaked haben – „Der Mann ist ein Betrüger“

Die mittlerweile 16-jährige Tochter, die inzwischen in Baden-Württemberg lebt, hatte Ende vergangenen Jahres gegen den Vater Anzeige erstattet. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Mannes war nach Angaben der Polizei das Spezialeinsatzkommando (SEK) MV hinzugezogen worden, weil bekannt gewesen sei, dass der Beschuldigte zur Reichsbürgerszene gehörte. Die Polizisten stellten Beweismittel wie Speichermedien und Computer sicher.

Außerdem entdeckten sie eine Indoor-Hanfplantage mit etwa 70 Cannabis-Pflanzen, die zusammen mit 2000 Euro Bargeld beschlagnahmt wurden. In dem aktuellen Prozess geht es dem Landgerichtssprecher zufolge nur um den Missbrauch der beiden Mädchen. Weitere Verhandlungstage sind am 9., 10. und 12. Juni angesetzt. Dann soll auch das Urteil gesprochen werden. (dpa)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp