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Visualisierung des Fehmarnbelt-Tunnels
  • Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig gibt den Startschuss für den Fehmarnbelt-Tunnel.
  • Foto: picture alliance/dpa/Femern A/S | ICONO A/S für Femern A/S

Umstrittenes Projekt: Baustart für Ostseetunnel

Der umstrittene Fehmarnbelt-Tunnel kommt, das entschied am Freitag das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig. Schon seit dem Frühjahr werden die Arbeiten vorbereitet, jetzt kann auf den dafür nötigen Grundstücken die Verbindung zwischen Deutschland und Dänemark gebaut werden.  

In zweiter Instanz hat das OVG am Freitag entschieden, dass für den Bau des geplanten Ostseetunnels benötigte Grundstücke im Bereich des Fährhafens von Puttgarden vorzeitig an die Vorhabenträger hatten übertragen werden dürfen. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit (Az. 4 MB 32/21). Eigentümer der betroffenen Grundstücke sind die Reederei Scandlines Deutschland GmbH und die Scandlines Bordershop Puttgarden GmbH. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 4 MB 32/21). 

Umstrittener Fehmarnbelt-Tunnel darf jetzt gebaut werden

Die Unternehmen hatten gegen die sogenannte Besitzeinweisung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums vor dem Verwaltungsgericht geklagt und von diesem am 2. Juni Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht hatte dies nach Angaben des OVG damit begründet, dass ein sofortiger Beginn der Bauarbeiten nicht geboten sei, weil ihm noch erhebliche Hindernisse entgegenstünden. Gegen diese Entscheidung haben das Ministerium und der dänische Vorhabenträger Femern Bælt A/S Beschwerde beim OVG eingelegt. 

Das Gericht hat die Besitzeinweisungen nun für rechtmäßig befunden. Eine Besitzeinweisung ist ein Verwaltungsakt, der den Beginn der Baumaßnahme noch vor dem Abschluss des Enteignungsverfahrens ermöglicht. Die nach dem Planfeststellungsbeschluss noch ausstehende Vorlage, Prüfung und Billigung eines Rettungs- und Notfallkonzeptes für den Tunnel sei keine Bedingung, deren Erfüllung von der Enteignungsbehörde zu kontrollieren sei, teilte das Gericht mit. 


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Das OVG folgte dem Verwaltungsgericht zudem auch nicht in der Annahme, dass die noch ausstehende Planergänzung in Bezug auf die küstennahen geschützten Riffe ein erhebliches Hindernis für den beabsichtigten Baubeginn darstelle. 

Unterdessen laufen auf Fehmarn bereits seit dem Frühjahr vorbereitende Arbeiten für den Tunnel zwischen Deutschland und Dänemark. So wurden nach Angaben des dänischen Bauherren Femern A/S bereits Versorgungsleitungen für die zukünftige Baustelle verlegt, Baustraßen errichtet und ein Umspannwerk für die Stromversorgung des Tunnels gebaut. 

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Auf dänischer Seite, wo das Parlament bereits im Jahr 2015 die Baugenehmigung erteilt hat, haben im Juli 2021 vor der Küste Lollands die Aushubarbeiten für den Tunnelgraben begonnen. Der rund 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich 2029 in Betrieb gehen. 

Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 3. November 2020 alle Klagen gegen das Projekt abgewiesen und damit grünes Licht für das Infrastrukturprojekt gegeben. Dagegen haben die Gegner des milliardenschweren Ostseetunnels im Juli Verfassungsbeschwerde eingelegt. (mp/dpa) 

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