Tod „billigend in Kauf genommen“: Lange Haftstrafe nach Brandanschlag
Wegen eines Brandanschlags auf seinen Lebensgefährten hat das Landgericht Lübeck am Freitag einen 39 Jahre alten Mann zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt. Während der Verkündung des Urteils brach er im Saal zusammen.
Auch wenn er sein Opfer nicht habe töten wollen, so habe er doch dessen Tod und auch den eines im selben Haus wohnenden älteren Ehepaars billigend in Kauf genommen, sagte Richterin Gesine Brunkow in der Urteilsbegründung.
Lübeck: Vier Jahre Knast nach versuchtem Mord
Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung gefordert. Die Verteidigung wollte lediglich eine Verurteilung wegen schwerer Sachbeschädigung und hat bereits Revision angekündigt.
Während der Urteilsbegründung erlitt der Angeklagte einen Kreislaufzusammenbruch, so dass die Verhandlung für mehr als eine Stunde unterbrochen werden musste. Sie wurde schließlich ohne den Angeklagten fortgesetzt. Er wurde auf Anordnung eines Notarztes zur Beobachtung auf die Krankenstation der JVA gebracht.
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Kurz vor der Tat hatte es einen heftigen Streit zwischen dem Angeklagten und seinem Lebensgefährten gegeben. Etwa zwei Stunden später habe der Angeklagte eine Flasche Petroleum aus dem Schuppen geholt, die brennbare Flüssigkeit auf dem Treppenabsatz vor dem Zimmer seines schlafenden Opfers verschüttet und sie angezündet.
Bei dem Brand war nach Angaben des Gerichts nur geringer Sachschaden entstanden, niemand wurde verletzt. (dpa/mp)