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Corona-Regeln Norden verschärft
  • Schleswig-Holstein verschärft die Regeln für Veranstaltungen in Innenräumen. (Symbolfoto)
  • Foto: IMAGO / Shotshop

Tausende nach Partys in Quarantäne – Norden verschärft Corona-Regeln

Nach Weihnachtsfeiern in schleswig-holsteinischen Diskotheken mit zahlreichen Corona-Infektionen mussten mehrere Tausend Besucher in Quarantäne. Jetzt verschärft das Bundesland die Corona-Regeln.

Bei Veranstaltungen wird ab Dienstag die Teilnehmerzahl auf maximal 50 in Innenbereichen beziehungsweise 100 im Freien begrenzt; bisher galt bei halber Kapazität maximal 1000. Die Kontaktbeschränkung für Geimpfte oder Genesene auf maximal zehn Personen gilt nicht mehr nur in der Wohnung, sondern auch im öffentlichen Raum.

„Alle notwendigen Instrumente im Kampf gegen die Pandemie“

Darauf verständigten sich am Sonntag Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), seine Stellvertreter, Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) und Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP), sowie die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, wie die Staatskanzlei in Kiel mitteilte.

Günther sagte mit Blick auf die alte Rechtsbasis der Corona-Verordnungen, die die rot-grün-gelbe Koalition in Berlin hatte auslaufen lassen: „Ich fordere den Bund auf, die epidemische Lage von nationaler Tragweite festzustellen.“ Ziel müsse es sein, „alle notwendigen Instrumente im Kampf gegen die Pandemie zur Verfügung zu haben“.

Neue Corona-Regeln werden am 7. Januar besprochen

Anderenfalls will der Regierungschef den Landtag bitten, die epidemische Lage für das Land festzustellen. Die Grüne Heinold und FDP-Mann Garg hatten sich – entgegen dem Kurs ihrer Parteien im Bund – bereits zuvor dafür ausgesprochen. Die Länder beraten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 7. Januar über das Vorgehen.


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Vereinbart wurde von den Koalitionsspitzen ferner, dass Tanzveranstaltungen grundsätzlich den Behörden angezeigt werden müssen. Zur Einhaltung der 2G-plus-Regel in Diskotheken und Bars gilt künftig nur noch ein PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. In Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe gilt für Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht. Die Änderung der entsprechenden Verordnung soll am Dienstag in Kraft treten.

Nach Weihnachtspartys in schleswig-holsteinischen Diskotheken mit zahlreichen Corona-Infektionen waren mehrere Tausend Besucher in Quarantäne geschickt worden. Der Kreis Dithmarschen liegt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 591,4 bundesweit sogar auf Platz drei.

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Günther, der in der Verschärfungsdiskussion angesichts der zunächst guten Lage in seinem Land lange gebremst hatte, sagte: „Unser Hauptaugenmerk muss darauf liegen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.“ Nachschärfungen der Regelungen seien mit Blick auf bestehende Unsicherheiten, die Dynamik des Infektionsgeschehens und Folgen für die Quarantäne von Kontaktpersonen sinnvoll. (sd/dpa)

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