Irmgard F. sitzt während eines Prozesstages im Sitzungssaal. Die 97-Jährige wurde wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.500 Fällen verurteilt.
  • Irmgard F. sitzt während eines Prozesstages im Sitzungssaal des Landgerichts Itzehoe. Die damals 97-Jährige wurde wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.500 Fällen verurteilt.
  • Foto: dpa/Marcus Brandt

Urteil gegen KZ-Sekretärin (98): Bundesgerichtshof plant Revision

Das vor einem Jahr verkündete Urteil gegen eine frühere Sekretärin im KZ Stutthof ist nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof will die Revision der Verteidigung in einer Hauptverhandlung erörtern. Dabei soll es vor allem um eine Frage gehen.

Gut ein Jahr nach der Verurteilung einer ehemaligen Sekretärin im KZ Stutthof plant der Bundesgerichtshof (BGH) eine Revisionshauptverhandlung in Leipzig. Der Generalbundesanwalt habe die Verhandlung beantragt, weil die Revision der Angeklagten grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord in Konzentrationslagern aufwerfe, teilte das Gericht mit.

Stutthof-Prozess: Bundesgerichtshof plant Revisionsverfahren

Der Anwalt der inzwischen 98-Jährigen, Wolf Molkentin, erklärte am Freitag, er werde als Pflichtverteidiger an der Verhandlung teilnehmen. Er habe allerdings noch keine Ladung zu einem Termin bekommen. Seine Mandantin müsse nicht an der Verhandlung teilnehmen. Nach Angaben des BGH steht eine Terminierung noch aus.

Das Landgericht Itzehoe hatte die angeklagte Irmgard F. am 20. Dezember 2022 zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach sie der Beihilfe zum Mord in mehr als 10.505 Fällen und zur Beihilfe zum versuchten Mord in fünf Fällen schuldig. Nach Feststellung der Strafkammer war die damals 18- bis 19-Jährige zwischen Juni 1943 und April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur von Stutthof bei Danzig tätig. Damit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wusste die Angeklagte von den SS-Morden?

In der Revisionsverhandlung soll es vor allem um die Frage gehen, ob der Dienst als Sekretärin in einem KZ, das nicht zugleich ein reines Vernichtungslager war, als Beihilfe zum Mord gewertet werden kann. „Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat“, zitierte die Pressestelle des BGH aus dem Strafgesetzbuch. Demnach muss der Angeklagten nachgewiesen werden, dass sie von den grausamen und heimtückischen Morden der SS in Stutthof wusste und die Taten durch ihre Arbeit unterstützen wollte.

Die schriftliche Begründung des Urteils hatte die Strafkammer bis April vergangenen Jahres vorgelegt. „Das Urteil ist binnen der Frist abgesetzt worden“, sagte eine Gerichtssprecherin. Zuerst hatte NDR1 Welle Nord über die vom BGH geplante Verhandlung berichtet. (dpa/mp)

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