Ole Wittmann

Ole Wittmann (Nachlass Warlich GmbH) mit seinem „Likör ohne Ei“ vor dem Kieler Landgericht. Foto: © Nachlass Warlich GmbH

Ärger um „Likör ohne Ei“: Kleines Start-up gewinnt vor Gericht

Ein spezieller Fall vor Gericht: Darf sich ein „Likör ohne Ei“ auch genau so nennen? Den Namen hat ein kleines Unternehmen aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg) für seine vegane Spirituose auf Sojabasis mit Rum gewählt. Dagegen zog der Schutzverband der Spirituosen-Industrie vor Gericht. Das Landgericht in Kiel hat am Dienstag sein Urteil gefällt – zugunsten des Likör-Start-ups.

Die Kammer habe den Antrag für unbegründet gehalten, sagte der Sprecher des Landgerichts, Markus Richter, nach der Verkündung. Sie halte die Formulierung für unproblematisch. Europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften stünden dem nicht entgegen. „Weil es eben nicht Eierlikör ist“, sondern gerade eine Abgrenzung gegenüber dem Begriff Eierlikör sei, sagte Richter. Der Verband hatte argumentiert, die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ stelle eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör her, die nicht erlaubt sei.

Eierlikör ohne Ei darf auch so heißen

Das beklagte Unternehmen muss aber 5000 Euro an den Kläger zahlen, weil es zu einem Detail des Streits eine Unterlassungserklärung abgegeben und dagegen verstoßen hatte. Um die Prozesskosten zu decken, hatte Ole Wittmann, Geschäftsführer des Start-ups „Warlich Rum“, unter anderem eine Sonderauflage des Likörs verkauft und dafür das Etikett leicht verändert. Eine Hahnenfeder verdeckt den letzten Buchstaben, es bleibt „Likör ohne E“.



Wittmann ist trotzdem zufrieden mit dem Urteil: „Ich glaube an die Mündigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern und freue mich, dass das Gericht das auch tut. Das war heute eine Entscheidung für den gesunden Menschenverstand.“

Hinweis „ohne Ei“ ist nicht irreführend

Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie sah einen Verstoß gegen die EU-Spirituosenverordnung. „Wir beanstanden jede Bezugnahme auf die geschützte Bezeichnung Eierlikör und die Bezugnahme auf die Mitverwendung von Eiern, die nicht stattfindet“, hatte Rechtsanwalt Christofer Eggers, der den Verband vertritt, bei früherer Gelegenheit dem NDR gesagt. Auch die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ stelle eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör her. „Das ist die Anspielung, die das Gesetz verbietet“, argumentierte Eggers.

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Um Verbraucherschutzfragen und Markenrechte werden immer wieder Prozesse geführt. Ein Beispiel aus der Welt des Eierlikörs ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass die Bewerbung von Eierlikörflaschen des Herstellers Nordik mit „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ zulässig ist. Der Kläger Verpoorten hatte eine deutliche Anlehnung und zu große Nähe zur seit 1979 eingetragenen Wortmarke „Eieiei“ und dem berühmten Slogan „Eieiei Verpoorten“ bemängelt. Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, entschied das Gericht. (dpa/abu)

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