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Drei tote Fußgänger in Neumünster -Blumen an der Unfallstelle
  • Blumen und Kerzen liegen an der Unfallstelle an einem Baum neben der Straße. Im Prozess um den Tod von drei Fußgängern in Neumünster hat das Kieler Landgericht das Urteil verkündet.
  • Foto: picture alliance/dpa/Christian Charisius

Mit Auto in Fußgänger gefahren und drei Menschen getötet: Haftstrafe für Fahrer

Unter Drogen und ohne Führerschein setzte sich ein 26-Jähriger laut Staatsanwaltschaft hinter das Lenkrad eines Autos – und raste in eine Fußgängergruppe. Drei Menschen starben. Jetzt fiel im Kieler Landgericht das Urteil über die Todesfahrt von Neumünster.

Wegen fahrlässiger Tötung von drei Menschen muss ein 26-jähriger Autofahrer vier Jahre und drei Monate in Haft. Das Kieler Landgericht sprach den Mann am Mittwoch schuldig, im Januar 2021 in Neumünster in eine Fußgängergruppe gefahren zu sein.

Der Mann hatte in einer Kurve die Kontrolle über sein Auto verloren und drei Fußgänger erfasst, die gemeinsam auf dem Gehweg neben der Fahrbahn unterwegs waren. Ein 34-Jähriger und seine 30-jährige Lebensgefährtin starben sofort, beide waren Polizisten. Die 27-jährige Schwester der Frau erlag einen Tag später ihren Verletzungen.

Laut Anklage rammte der Fahrer außerdem mehrere Poller, ein Verkehrsschild und einen Baum. Demnach verlor er wegen „überhöhter Geschwindigkeit“ die Kontrolle über sein Auto, zudem stand er unter Drogeneinfluss und war ohne Führerschein unterwegs. Dieser war ihm zuvor entzogen worden.

Haftstrafe und Entziehungsanstalt

Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des drogenabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Einen Führerschein darf der 26-Jährige erst nach fünf Jahren machen.

Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Sie hatte für den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung vier Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe gefordert. Der Verteidiger des Mannes plädierte auf maximal drei Jahre Haft. Fahrlässige Tötung wird mit maximal fünf Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft.

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Der Angeklagte war am ersten Prozesstag nicht erschienen. Im Prozess schwieg er. Erst vor dem Urteil entschuldigte er sich in seinem Schlusswort bei den Hinterbliebenen der Unfallopfer. Sie sind Nebenkläger. Er würde den Tag gern rückgängig machen, sagte der 26-Jährige. (dpa)

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