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Bagger stehen auf der Baustelle, durch die der Fehmarnbelt-Tunnel verlaufen wird.
  • Nach dieser Gerichtsentscheidung steht fest: „Am Fehmarnbelt gibt es kein Zurück mehr“.
  • Foto: dpa

Ostsee: Eilantrag gegen Prestige-Bau – Gericht hat entschieden!

Die Bauarbeiten für den Ostseetunnel zwischen Fehmarn und Dänemark können ohne Einschränkungen weiterlaufen. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte den Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen den Weiterbau ab. Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Verfahrens sei den Beteiligten zunächst nur der Tenor der Entscheidung zugestellt worden, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Gründe der Entscheidung sollen später folgen.

Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung hatte im Oktober 2021 Klage gegen den Planänderungsbeschluss Schleswig-Holsteins erhoben und Mitte Januar zudem einen Eilantrag gestellt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage wiederherzustellen und die Bauarbeiten zu stoppen. Damit hatte das Bündnis keinen Erfolg.

Die Kläger warfen dem Gericht vor, mit Ablehnung des Eilantrags den Boden der Rechtsstaatlichkeit zu verlassen. Das Gericht habe für Freitag eine Frist für Stellungnahmen gesetzt und erkläre indirekt durch seinen Beschluss einen Tag vor Ablauf der Frist, es wolle „lieber nicht hören, was die Beteiligten zu den Sachverhalten zu sagen haben“, sagte ein Sprecher. Für das Gericht spielten Umwelt und Natur keine Rolle, wenn es um die Durchsetzung überholter, sinnloser Verkehrsprojekte und partikulärer Wirtschaftsinteressen gehe.

Tunnelbau: „Am Fehmarnbelt gibt es kein Zurück mehr“

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung waren geschützte Riffe am Ostseegrund. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2020 Klagen gegen den Bau des Tunnels abgewiesen. Ausgeklammert wurden jedoch erst nach Abschluss der Planungen entdeckte Riffe. Dafür sollen Ausgleichsflächen an anderer Stelle geschaffen werden. Daraufhin hatte das Land Schleswig-Holstein den Planfeststellungsbeschluss entsprechend geändert und Ausgleichsflächen eingeplant.

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) hofft, dass die Gegner nach den jüngsten Beschlüssen nun ihren Frieden mit dem Projekt machen. Das Vorgehen von Femern A/S sei rechtens gewesen. „Damit ist noch einmal eindrucksvoll klargestellt, dass es am Fehmarnbelt jetzt kein Zurück mehr gibt. Die Bauarbeiten können stattfinden. Es gab und gibt keinen Baustopp.“

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Früheren Angaben des Ressortchefs zufolge hatten die Bauarbeiten an den Riffflächen im Oktober bereits begonnen. „Deshalb sind im Bereich des Tunnelgrabens die Riffe durch Baggerarbeiten fast vollständig nicht mehr vorhanden.“ In Landnähe seien die Riffe teilweise mit Sand überschüttet worden. Nach Ministeriumsangaben besteht für den Bau des Tunnels auf deutscher Seite seit November 2020 Baurecht. Dies sei ebenso wie die veränderte Planfeststellung vom September 2021 sofort vollziehbar gewesen.

Tunnelbau soll 2029 abgeschlossen werden

Der etwa 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an die deutsche Ostseeinsel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Der Absenktunnel soll die Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen von bislang fünf Stunden auf künftig unter drei Stunden verkürzen. Absenktunnel bestehen aus vorgefertigten Betonteilen, die in einen Graben auf dem Meeresgrund abgesenkt werden.

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Wie am Donnerstag bekannt wurde, hat auch die Stadt Fehmarn im Streit um das Rettungs- und Notfallkonzept für den Tunnel eine Niederlage vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (OVG) erlitten. Das OVG wies eine Beschwerde zurück. Die Stadt hatte einen Eilantrag gegen den Baustart gestellt, weil sie das Konzept für die Tunnelsicherheit und dessen Finanzierung für nicht ausreichend hielt. Sie habe allerdings keine Rechtsgrundlage für ihren geforderten Anspruch, entschied das Gericht. Die Stadt Fehmarn ist mit ihrer Freiwilligen Feuerwehr per Gesetz für den Brandschutz in dem Tunnel zwischen Puttgarden und Rødby zuständig. Sie bekommt dafür Geld vom Land. (mp/dpa)

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