Neuer Tarnkappenblitzer im Norden – sogar das Nummernschild ist geschwärzt
Im Kreis Plön kommt seit Kurzem ein neuer Blitzer zum Einsatz. Das Gerät ist gut getarnt und kann in ländlichen Gebieten kaum erkannt werden. Sogar das Nummernschild ist geschwärzt.
- Deutsch (Deutschland)
MOPO+ Abo
für 1,00 €Jetzt sichern!Die ersten 4 Wochen für nur 1 € testen!Unbeschränkter ZugangWeniger Werbung
Danach nur 7,90 € alle 4 Wochen
Wenn Sie E-Paper Kunde sind, betrifft diese Änderung Sie nicht.
Im Kreis Plön kommt seit Kurzem ein neuer Blitzer zum Einsatz. Das Gerät ist gut getarnt und kann in ländlichen Gebieten kaum erkannt werden. Sogar das Nummernschild ist geschwärzt.
Zuletzt war das Gerät am 15. Februar in der Dosenbeker Straße in der Ortschaft Botkap aufgestellt. Verborgen auf einer Grünfläche neben landwirtschaftlichem Gerät. Den Blitzer erkannten viele Autofahrer erst, als es zu spät war. Der Blitzanhänger unterscheidet sich nämlich durch seine oliv-grüne Tarnfarbe von den herkömmlichen grauen Kästen.
Das sagt die Behörde zu der Farbe des Blitzers
MOPO-Nachfrage beim zuständigen Amt in Plön: Laut einer Sprecherin handelt es sich bei dem Blitzer um einen angemieteten „Enforcement Trailer“ der Firma Vetro zu Geschwindigkeitsüberwachung. Es sei das einzige Gerät im Kreis Plön.
Und die ungewöhnliche Farbe? Die Sprecherin sagt, dass der Anbieter angeboten hätte, das Gerät zu folieren. Davon habe man Gebrauch gemacht. Und weiter: „Hinsichtlich der Sichtbarkeit gibt es keinen Unterschied zwischen grau und grün, je nach Jahreszeit ist die eine oder andere Variante besser erkennbar“ antwortete die Sprecherin.
Kennzeichen „für Sicherheit der Autofahrer“ geschwärzt
Und warum ist das Kennzeichen geschwärzt? Die Sprecherin: „Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurde die Kennzeichendublette, die sich am Trailergehäuse befindet, geschwärzt bzw. eingefärbt. Es sollte vermieden werden, dass Lichtreflexionen Fahrzeugführer (bei dort zulässigen 70 km/h) irritieren.“
Das könnte Sie auch interessieren: So viel nehmen Hamburgs Blitzer ein
Ungewöhnlich, denn die Fahrzeugzulassungsverordnung (ZVO) sieht bundesweit vor, dass Kennzeichen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Raum stehen, erkennbar sein müssen. Unter §10 Abs. 2 steht, dass Kennzeichen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein dürfen. Sie dürfen zudem nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. Dies gilt auch für Fahrzeuge der Polizei.