Die Trauer und Bestürzung nach dem Messerangriff in Brokstedt ist groß.
  • Die Trauer und Bestürzung nach dem Messerangriff in Brokstedt ist groß.
  • Foto: picture alliance / dpa/Marcus Brandt

Bluttat im Regional-Express: So geht es den Verletzten im Krankenhaus

Nach dem Messerangriff im Regionalzug in Schleswig-Holstein mit zwei Toten gehen die Zeugenbefragungen weiter. Der Verdächtige sitzt inzwischen in Neumünster in Untersuchungshaft. Immer noch werden Verletzte im Krankenhaus behandelt.

Nach dem tödlichen Messerangriff in einem Regionalzug im schleswig-holsteinischen Brokstedt sind am Montag noch drei Verletzte in Krankenhäusern behandelt worden. Der Zustand eines 62 Jahre alten Mannes und einer 54 Jahre alten Frau aus Schleswig-Holstein sowie einer 27-Jährigen aus Hamburg sei derzeit stabil, berichtete die Polizei. Die drei Verletzten seien bei Bewusstsein. Zwei weitere 22 Jahre alte Verletzte aus Schleswig-Holstein haben das Krankenhaus bereits verlassen.

Brokstedt: Drei Verletzte werden noch im Krankenhaus behandelt

Die Ermittler erfassen und befragen nach Polizeiangaben weiterhin Beteiligte und Zeugen der tödlichen Messerattacke. Mittlerweile seien nahezu 120 Menschen erfasst. Diese Zahl könne sich nach Abschluss der Befragungen noch ändern.

Der mutmaßliche Täter wurde nach Angaben des schleswig-holsteinischen Innenministeriums inzwischen nach Neumünster in die Untersuchungshaft verlegt. Am vergangenen Donnerstag war der 33 Jahre alte Ibrahim A. einem Haftrichter in Itzehoe vorgeführt worden.

Am vergangenen Mittwoch (25. Januar) waren zwei Menschen in der Regionalbahn von Kiel nach Hamburg getötet worden, eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger. Fünf Menschen wurden verletzt. Gegen den mutmaßlichen Täter Ibrahim A. wurde Haftbefehl wegen zweifachen Mordes und versuchten Totschlags in vier Fällen erlassen.

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Erst wenige Tage vor der Tat im Zug war der staatenloser Palästinenser in Hamburg aus der Untersuchungshaft freigekommen. Ibrahim A. war zwar zu einem Jahr Haft verurteilt worden und saß auch ein Jahr in Haft. Da aber das Urteil nicht rechtskräftig war, galt die Zeit offiziell als Untersuchungs- und nicht als Strafhaft. (dpa/vd)

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