Attacke mit zwei Toten: Täter saß wegen Messerangriff in Hamburger Knast
Er soll nach Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch in einem Regionalzug zwischen Kiel und Hamburg mehrere Menschen mit einem Messer angegriffen, dabei zwei getötet und mindestens acht verletzt haben: Die Tat, die Ibrahim A. begangen haben soll, schockiert ganz Deutschland. Und: Der 33-Jährige wurde nach MOPO-Informationen bereits wegen eines Gewaltdeliktes mit einem Messer verurteilt – er saß zuletzt in Hamburg in Haft.
- Deutsch (Deutschland)
MOPO+ Abo
für 1,00 €Jetzt sichern!Die ersten 4 Wochen für nur 1 € testen!Unbeschränkter ZugangWeniger Werbung
Danach nur 7,90 € alle 4 Wochen
Wenn Sie E-Paper Kunde sind, betrifft diese Änderung Sie nicht.
Er soll nach Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch in einem Regionalzug zwischen Kiel und Hamburg mehrere Menschen mit einem Messer angegriffen, dabei zwei getötet und mindestens acht verletzt haben: Die Tat, die Ibrahim A. begangen haben soll, schockiert ganz Deutschland. Und: Der 33-Jährige wurde nach MOPO-Informationen bereits wegen eines Gewaltdeliktes mit einem Messer verurteilt – er saß zuletzt in Hamburg in Haft.
A. soll am 18. Januar 2022 in der Schlange vor einer Essensausgabe für Wohnungslose mit einem Messer mehrfach auf einen Mann eingestochen haben. Als ausschlaggebend für seine Tat nannte er den Konsum verschiedenster Drogen – darunter Kokain und Heroin und Alkohol. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Verletzt wurde der Mann am Arm, am Hals und an der Hand.
Messer-Tat in Brokstedt: Der Verdächtige saß in Hamburg in Haft
Seit dem 20. Januar 2022 habe A. den weiteren Angaben zufolge in U-Haft gesessen, zuletzt in der Hamburger JVA Billwerder. Das Gericht verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl. Der Beschuldigte ging in Berufung, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
A. behauptete, angegriffen worden zu sein. Das glaubte ihm das Gericht nicht. Er habe den Mann „ohne erkennbaren Grund“ attackiert, so der Sprecher. Auch am von A. angegebenen übermäßigen Konsum von Drogen und Alkohol habe das Gericht „deutliche“ Zweifel gehegt.
Am 19. Januar 2023 wurde Ibrahim A. dann freigelassen, weil die Dauer seines Aufenthalts in U-Haft dem vom Gericht verhängten Strafmaß nah kam. Eine Richterin entschied daher, den 33-Jährigen sofort freizulassen. Ein weiter andauernder Aufenthalt in Haft sei laut des Gerichtssprechers als „unverhältnismäßig“ bewertet worden. Ob Ibrahim A. sich während seiner Zeit in U-Haft in medizinischer Behandlung befand, ist bisher unklar.
Brokstedt: Tatverdächtiger schon oft mit Gesetz in Konflikt
Ibrahim A., offiziell ein Staatenloser, soll 2014 als Flüchtling aus dem Gaza-Streifen nach Deutschland gekommen sein. Er lebte zunächst in Euskirchen (Nordrhein-Westfalen), wo er bereits früh mit dem Gesetz in Konflikt geriet. Es ging um Bedrohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Ladendiebstahl und sexuelle Belästigung. Später und zuletzt soll er sich in Hamburg aufgehalten haben. Offiziell gemeldet war er hier aber nicht.
Das könnte Sie auch interessieren: So wird der Bürgermeister im Rathaus geschützt
Noch gibt es für die Tat in Brokstedt kein Motiv. A. galt laut Behördenangaben nicht als Extremist. Am Donnerstag will das Innenministerium weitere Details zur Tat bekanntgeben. (dg)