Kater ausgesetzt – 33-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt
Ein 33 Jahre alter Mann ist wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und weiterer Taten vom Amtsgericht Schwarzenbek zu zwei Geldstrafen von insgesamt 2300 Euro verurteilt worden. Ihm war unter anderem vorgeworfen worden, in Lauenburg im Kreis Herzogtum Lauenburg im Januar 2024 seinen Kater in einem verschlossenen Rucksack am Straßenrand ausgesetzt zu haben. Allein dafür muss der Angeklagte 600 Euro Strafe zahlen.
Eine Passantin hatte den Rucksack mit dem bereits unterkühlten Tier gefunden. Der gerettete Kater sei dem Tierschutz übergeben worden, sagte eine Gerichtssprecherin.
Zeugen erkennen Kater wieder
Der Angeklagte hatte sich den Angaben zufolge zum Vorwurf der Tierquälerei in der Verhandlung nicht geäußert. Die Tat ist aber nach Überzeugung des Gerichts durch Aussagen von zwei Zeugen nachgewiesen worden. Sowohl die Finderin des Tiers als auch ein ehemaliger Freund des Angeklagten hätten die Katze wiedererkannt. Die übrigen Taten, darunter ein Autodiebstahl und zwei Verstöße gegen das Waffengesetz, habe er gestanden, sagte die Sprecherin.
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Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte dem Angeklagten für alle Taten eine verminderte Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit. Das Gericht ging nach Angaben der Sprecherin deshalb von einer psychischen Erkrankung des Angeklagten aus. (dpa/mp)
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