x
x
x
Zwei Wölfe sind im Gehege im Wildpark Schorfheide zu sehen.
  • Der Wolf breitet sich seit seiner Rückkehr nach Deutschland 1998 langsam weiter aus. (Symbolbild)
  • Foto: dpa | Patrick Pleul

Erstes Wolfsrudel lebt fest im Norden – das hat Folgen

Die Zahlen der gesichteten Wölfe in Deutschland steigt wieder – auch im Norden. Jetzt konnte im Segeberger Forst das erste feste Wolfsrudel gesichtet werden. Und das hat auch Folgen im Hinblick auf das Jagdrecht.

Im Segeberger Forst ist bereits Mitte Mai ein erstes Wolfsrudel in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Fotofallen lichteten dort die Wölfin „GW2656f“ mit deutlich sichtbarem Gesäuge ab, wie das Umweltministerium am Mittwoch berichtete. Das sei ein Indiz dafür, dass die sogenannte Fähe Welpen säugt. Bilder der Wolfswelpen gibt es bislang aber nicht. Sie befinden sich demnach mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit noch in dem eigens für die Geburt gegrabenen Bau.

Seit dem vergangenen Jahr wurden im Segeberger Forst, im Sachsenwald und in der Region Kalübbe zwei Wolfspaare und ein Einzeltier als resident eingestuft. Das bedeutet, dass sich die Tiere dort mindestens ein halbes Jahr aufhalten. Wolfsnachwuchs des zweiten residenten Wolfspaares im Bereich des Sachsenwaldes konnte bisher nicht nachgewiesen werden.

Wolf galt lange als ausgestorben

Nachdem der Wolf im Norden lange ausgestorben war, tauchte 2007 erstmals wieder einer im Land auf. Die meisten der seitdem gesichteten Wölfe sind aber nicht in Schleswig-Holstein geblieben. Stattdessen setzen sie ihre Wanderungen auf der Suche nach geeigneten Territorien und Partnern nach gewisser Zeit fort – nach Dänemark, Mecklenburg-Vorpommern oder Niedersachsen.

Das könnte Sie auch interessieren: Sollten Wölfe im Norden doch wieder bejagt werden?

CDU und Grüne wollen den Wolf im Norden in das Landesjagdrecht aufnehmen. Der Gesetzentwurf soll nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Die ganzjährige Schonzeit soll aber weiter gelten.

Minister Werner Schwarz (CDU) hatte Ende September im Landtag erklärt, das Jagdrecht werde klare und handhabbare Vorgaben geben, unter welchen Umständen ein verletzter Wolf erlegt werden darf. (dpa)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp