Abgase kommen aus dem Auspuff eines Autos.

Abgase kommen aus dem Auspuff eines Autos. Foto: picture alliance/dpa/Marijan Murat

OVG: Software-Update nach VW-Dieselskandal rechtswidrig

Seit Jahren streiten sich VW und Umweltschützer um die Rechtmäßigkeit von Abschalteinrichtungen in Diesel-Autos: VW und das Kraftfahrt-Bundesamt verteidigen das umstrittene Thermofenster. Die Deutsche Umwelthilfe sieht darin unzulässige Abschalteinrichtungen. Nun hat das OVG in Schleswig-Holstein entschieden.

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat eine Abschalteinrichtung für die Diesel-Abgasreinigung von VW für rechtswidrig erklärt. Das Kraftfahrt-Bundesamt hätte keine Freigabe dafür erteilen dürfen, entschied das Gericht in einem Berufungsverfahren außerdem. Dabei ging es um die Genehmigung eines bestimmten Software-Updates in der Motorsteuerung, das VW nach dem Dieselskandal durchgeführt hatte.

Eine Funktion dieses Updates für den Volkswagen Golf Plus TDI (2,0 Liter, Motortyp EA 189 Euro 5) war das sogenannte Thermofenster, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Software verringert die Reinigung der Abgase etwa bei niedrigeren Temperaturen, so dass die Autos dann mehr Schadstoffe ausstoßen. Umweltschützer und Autobauer streiten sich seit Jahren darüber, ob das zulässig ist. 

„Zwei unzulässige Abschalteinrichtungen”

Das OVG in Schleswig-Holstein wies nun die Berufungen des in Flensburg ansässigen Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und der Volkswagen AG gegen eine Verwaltungsgericht-Entscheidung zurück, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Das Verwaltungsgericht hatte 2023 entschieden, dass die Freigabe rechtswidrig war. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, und sie hatte vom Verwaltungsgericht weitgehend recht bekommen. 


MOPO

Die WochenMOPO – ab Freitag neu und überall, wo es Zeitungen gibt!
Diese Woche u.a. mit diesen Themen:

Fest der Liebe: Das teuerste Jawort der Stadt
Volksentscheid zum Klima: Die Nerven liegen blank
Traurige Bilanz: Zwei tote Radfahrer in nur sieben Tagen in Hamburg
Grippesaison: Darum sind schon so viele Hamburger krank
Große Rätselbeilage: Knobelspaß für jeden Tag
20 Seiten Sport: St. Pauli dringt auf neues Millerntor & HSV-Kapitän Miro Muheim über seine Rolle und große Ziele
28 Seiten Plan7: Fatih Akins neuer Film, Musik-Legende Graham Nash übers Weltstar-Sein und die USA & Neustart im Thalia-Theater


In dem Urteil des OVG geht es konkret um den Freigabebescheid aus dem Jahr 2016. „Das Software-Update für die Motorsteuerung dieses Fahrzeugtyps enthielt zwei unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung”, so das Gericht. „Das KBA ist daher verpflichtet, die Volkswagen AG umgehend aufzufordern, innerhalb eines angemessenen Zeitraums alle geeigneten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem geltenden Recht herzustellen.”

VW: Klage gegen Update-Genehmigung ist unbegründet 

Das Urteil ist laut Gericht nicht rechtskräftig. Zwar wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Das KBA und die Volkswagen AG können jedoch Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erheben. Über diese hätte dann das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden.

KBA und VW sehen das Thermofenster als zulässig an. Es schütze vor unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigungen oder Unfall. Die Risiken wiegen demnach so schwer, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des Fahrzeugs darstellen können. Das Thermofenster ist nach Auffassung von VW auch nach den Maßstäben der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2022 unverändert zulässig. 

Umwelthilfe führt weitere Verfahren 

Der EuGH hatte klargestellt, dass eine Software, die „einen überwiegenden Teil des Jahres” einen höheren Ausstoß von Schadstoffen zulasse, grundsätzlich unzulässig sei. Thermofenster zum Schutz des Motors seien nur dann rechtens, wenn keine andere Lösung Risiken abwenden könne. 

Das könnte Sie auch interessieren: Großbrand im Norden ist aufgeklärt: Es waren zwei Kinder

Basierend auf dem aktuell verhandelten Musterverfahren führt die Umwelthilfe weitere Verfahren gegen Diesel-Fahrzeuge verschiedener Hersteller der Abgasstufen Euro 5 bis Euro 6c. (mp/dpa)

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test