• Ein Hund der Rasse American Staffordshire Terrier hat in Langwedel eine Postbotin gebissen (Symbolbild).
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Peter Förster

Beißattacke im Norden: „Kampfhund“ attackiert Postbotin: Das sind die Konsequenzen

Langwedel –

Als eine Postbotin am vergangenen Donnerstag in Langwedel (Kreis Rendsburg-Eckernförde) ihre Briefe verteilen wollte, wurde sie plötzlich von einem American Staffordshire Terrier angegriffen. Das hat Konsequenzen – sowohl für die Hundehalter als auch für den Vierbeiner.

Wie die Polizei Neumünster mitteilte, biss der Hund der 57-Jährigen gegen 15 Uhr in ihre Arme, die sie schützend vor den Körper gehalten hatte. Dabei war sie noch gar nicht auf dem Grundstück gewesen, sondern stand noch auf dem öffentlichen Gehweg.

Langwedel: Postbotin wird von Hund angegriffen und gebissen

Die Halterin leistete sofort Erste Hilfe, als sie den Schrei der Postbotin hörte. Das Opfer wurde zunächst in einem Rettungswagen behandelt. Aufgrund der schweren Verletzungen wurde es allerdings in einem Rettungshubschrauber in die Uni-Klinik nach Lübeck geflogen.

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Zunächst hatte die „shz“ berichtet. Der Hund muss nun vorerst nur auf dem Grundstück gehalten werden: Entweder mit Leinenzwang und Maulkorb oder im Zwinger. Zudem müssen die Hundehalter in einem Eignungstest nachweisen, ob sie die Fähigkeit besitzen, einen gefährlichen Hund halten zu können.

Langwedel: Hundehalter müssen Eignungstest absolvieren

Was noch hinzu kommt: Die beiden Hundehalter müssen laut „shz“ ein ausbruchssicheres Grundstück schaffen, das der Hund gegen den Willen des Hundehalters nicht verlassen kann. So sehen es die besonderen Pflichten für das Halten und Führen gefährlicher Hunde nach dem „HundeG“ (Gesetz über das Halten von Hunden) von Schleswig-Holstein vor.

Der American Staffordshire Terrier zählt in fast allen Bundesländern zu den Listenhunden, die umgangssprachlich als „Kampfhunde“ bezeichnet werden. In Schleswig-Holstein gibt es keine expliziten Listenhunde. Hundehalter sind unabhängig von der Rasse zum Nachweis der Sachkunde verpflichtet. Die Gefährlichkeit eines Hundes wird im Einzelfall beurteilt. (aba)

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