Eine Außenansicht mit dem Eingangsbereich zum Landgericht Itzehoe.
  • Eine Außenansicht mit dem Eingangsbereich zum Landgericht Itzehoe.
  • Foto: picture alliance/dpa/Christian Charisius

Beihilfe zum Mord in über 11.000 Fällen: Prozess-Auftakt gegen KZ-Sekretärin (96)

Eine ehemalige Sekretärin im deutschen Konzentrationslager Stutthof bei Danzig muss sich von Donnerstag an in einem Prozess vor dem Landgericht Itzehoe verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der 96-Jährigen Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen vor.

„Der Angeklagten wird zur Last gelegt, in ihrer Funktion als Stenotypistin und Schreibkraft in der Lagerkommandantur des ehemaligen Konzentrationslagers Stutthof zwischen Juni 1943 und April 1945 den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von dort Inhaftierten Hilfe geleistet zu haben“, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Im KZ Stutthof und seinen Nebenlagern sowie auf den sogenannten Todesmärschen zu Kriegsende starben nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralstelle in Ludwigsburg rund 65.000 Menschen.

Landgericht Hamburg verurteilte 93-Jährigen im Juli 2020

Im Juli 2020 hatte das Landgericht Hamburg einen ehemaligen Wachmann in Stutthof zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach den 93-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen schuldig – mindestens so viele Gefangene wurden nach Überzeugung des Gerichts während der Dienstzeit des Angeklagten von August 1944 bis April 1945 in Stutthof ermordet. 30 wurden in einer geheimen Genickschussanlage im Krematorium des Lagers getötet. Mindestens 200 wurden in der Gaskammer und in einem verschlossenen Eisenbahnwaggon mit Zyklon B umgebracht. Wenigstens 5000 Menschen starben in Folge der lebensfeindlichen Bedingungen im sogenannten Judenlager von Stutthof.


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Der Verteidiger der Angeklagten im Itzehoer Verfahren, Wolf Molkentin, räumte in einem Interview des „Spiegel“ ein, dass Beihilfe zum tausendfachen Mord auch vom Schreibtisch aus erfolgen könne. Bei einer Schreibkraft könnte die Messlatte für eine strafrechtliche Verantwortung jedoch höher anzulegen sein. „Vorliegend wird es auch darauf ankommen, ob eine Kenntnis von den Mordmerkmalen, Grausamkeit oder Heimtücke, vorlag. Sonst bliebe nur Beihilfe zum Totschlag, das wäre dann verjährt“, sagte Molkentin.

Angeklagte soll von den Tötungen nichts gewusst haben

Nach einem Bericht der ARD-„Tagesschau“ aus dem vergangenen Jahr war die Angeklagte bereits mehrfach als Zeugin befragt worden. 1954 habe sie ausgesagt, dass der gesamte Schriftverkehr mit dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt über ihren Schreibtisch gelaufen sei. KZ-Kommandant Paul Werner Hoppe habe ihr täglich Schreiben diktiert und Funksprüche verfügt. Von der Tötungsmaschinerie, der während ihrer Dienstzeit in unmittelbarer Nähe Zehntausende Menschen zum Opfer fielen, habe sie nichts gewusst, sagte sie damals.

Die Überlebenden hofften darauf, dass die Angeklagte über ihre Tätigkeit in Stutthof, ihre Erinnerungen und ihre Wahrnehmungen als Augenzeugin und Beteiligte umfassend und ehrlich Auskunft geben werde, erklärte das Internationale Auschwitz Komitee. „Ihre Aussage könnte besonders Jugendlichen verdeutlichen, wie Menschen durch eine Ideologie des Hasses und der Gewalt abgerichtet werden können, sich über Jahre an der bürokratischen Umsetzung von antisemitischem Massenmord und rassistischen Verbrechen zu beteiligen“, so der geschäftsführende Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner.

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Für den Prozess haben sich nach Angaben des Gerichts 135 Journalisten angemeldet. Das Verfahren findet in einem Logistikzentrum statt. Die Strafkammer hat zunächst 27 Verhandlungstermine bis Anfang Juni nächsten Jahres angesetzt. (mp/dpa)

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