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17-Jährige in Wandsbek überfallen (Symbolbild Polizeiabsperrung)
  • Symbolbild
  • Foto: dpa

Mit Auto in Linken-Demo gerast: Jetzt wird doch angeklagt

Am Rande einer AfD-Veranstaltung in Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg) bei Hamburg soll laut Polizei Ende Oktober vergangenen Jahres ein 19 Jahre alter Mann in sein Pick-Up gestiegen und in eine Gruppe von linken Gegendemonstranten gefahren sein. Gezielt und mit Absicht, so die Ermittler. Vier Menschen wurden teils schwer verletzt. Lange Zeit wurde aber nicht wegen eines vorsätzlichen Tötungsversuches ermittelt – zum Unverständnis vieler Augenzeugen. Nun hat die zuständige Kieler Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

„Nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Ermittlungen gehen wir davon aus, dass der Angeschuldigte in der Absicht gehandelt hat, einen Unglücksfall herbeizuführen und dabei jedenfalls billigend in Kauf genommen hat, dass die von ihm angefahrenen Personen auch tödlich verletzt werden können“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Insbesondere aufgrund einer Vielzahl von Zeugenvernehmungen sowie eines vorliegenden Gutachtens eines Unfallsachverständigen sei man zu dieser Erkenntnis gekommen.

Auto in Menschenmenge bei gelenkt: Anklage gegen 19-Jährigen erhoben

So wird dem 19-Jährigen mit der am Dienstag an der Jugendkammer des Kieler Landgerichts erhobenen Anklage versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vorgeworfen. Es gebe einen „hinreichenden Tatverdacht“, der die Anklage begründen würde, so die Staatsanwaltschaft. Der 19-Jährige habe mit „bedingtem Tötungsvorsatz“ vier Personen angefahren und verletzt. Der Mann war unter anderem über einen Gehweg an der Beckersbergstraße gefahren. Einige Passanten konnten sich nur durch einen Sprung zur Seite vor einem Zusammenstoß retten.

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„Eine Entscheidung des Landgerichts Kiel über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens steht derzeit noch aus“, so der Sprecher weiter. Er betont: „Bis zu einer rechtmäßigen Verurteilung gilt jeder Angeklagte als unschuldig.“

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