Verstöße gegen Impfpflicht: 140 Verfahren alleine in Pinneberg
Im Kreis Pinneberg laufen aktuell 140 Verfahren wegen Verstößen gegen die Masern-Impfpflicht. Häufig verweigern Eltern den Impfnachweis für ihre Kinder. Das Gesundheitsamt kann Sanktionen verhängen.
Seit 2020 gibt es eine Masern-Impfpflicht in Deutschland. Sie gilt für Kinder und für Erwachsene in bestimmten Berufsgruppen. Wer nicht gegen Masern geimpft ist, darf in Einrichtungen wie Kitas und Schulen weder betreut werden noch dort arbeiten. Trotzdem halten sich im Kreis Pinneberg nicht alle an die Impfpflicht. Wie Kreissprecherin Katja Wohlers jetzt auf Nachfrage mitteilt, gibt es derzeit 140 laufende Verfahren. Meistens seien es Eltern, die sich weigern, ihre Kinder gegen Masern impfen zu lassen.
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