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  • Lebenslange Haft wegen Mordes: Der Angeklagte Cenk D. (30) hat die Mutter seiner Kinder erstochen.
  • Foto: picture alliance/dpa

„Schlampe hat es verdient“: Urteil: Mann ersticht Mutter seiner Kinder in ihrer Wohnung

Lübeck –

Eine Mutter von zwei Kindern (10/5) wird von ihrem Ex-Freund – und Vater der Kinder – erstochen. Im Prozess gesteht er die Tat, wird zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Der Richter des Lübecker Landgerichts findet harte Worte für Cenk D.

Wegen Mordes an seiner 27 Jahre alten Ex-Freundin verurteilte das Lübecker Landgericht am Dienstag den 30 Jahre alten früheren Lebensgefährten der Frau zu lebenslanger Haft. „Sie haben gesagt, dass es Ihnen um Ihre Kinder gegangen sei. Doch in Wirklichkeit ging es Ihnen nur um sich selbst“, sagte der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer, Christian Singelmann, in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mord nach Trennung: Mann ersticht Mutter seiner Kinder 

Der Angeklagte nahm das Urteil ohne äußerlich sichtbare Regung auf. Gefasst, wenn auch mit gesenktem Kopf, saß der 30-Jährige auf der Anklagebank, während viele Familienmitglieder im Zuschauerraum saßen. Er hatte im Prozess gestanden, am 11. September 2020 seine Ex-Freundin in ihrer Wohnung mit 27 Messerstichen getötet zu haben. „Hallo ich habe gerade meine Frau mit ihrem Macker erwischt und meine Frau abgestochen“, mit diesen Worten hatte er nach der Bluttat selbst die Polizei gerufen.

Lübeck: Zweifache Mutter in ihrer Wohnung erstochen

„Der Angeklagte schlich in die Wohnung. Als das Opfer ihn bemerkte, begann er sofort, mit dem mitgebrachten Küchenmesser auf sie einzustechen“, sagte Singelmann. Die junge Frau habe keine Zeit mehr gehabt, sich in Sicherheit zu bringen oder auch nur um Hilfe zu rufen. „Den neuen Freund der 27-Jährigen vertrieb er mit den Worten ,Verpiss dich‘ aus der Wohnung“, sagte der Richter. Zu einem Nachbarn soll der Angeklagte gesagt haben: „Die Schlampe hat es verdient.“

Motiv für Mord in Lübeck: Hass auf die Frau

Als Motiv des Angeklagten machte das Gericht Hass auf seine ehemalige Lebensgefährtin aus. Die hatte sich nach jahrelangen Schikanen von ihm getrennt. „Das wollte der Angeklagte nicht akzeptieren“, sagte Singelmann.

Die rund zehnjährige Beziehung des Angeklagten und seiner Lebensgefährtin sei von Anfang an schwierig gewesen, sagte der Richter. Es habe häufig Gewalt gegen die junge Frau gegeben, auch vor den Augen der 2011 geborenen Tochter und des 2016 geborenen Sohnes. „Deshalb hatte sich das spätere Opfer mehrmals vom Angeklagten getrennt, war aber immer wieder zu ihm zurückgekehrt“, sagte der Richter.

Dabei habe offenbar auch die Drohung des Angeklagten eine Rolle gespielt, die Kinder im Fall einer Trennung heimlich zu Angehörigen in die Türkei zu bringen. Der Angeklagte selbst hat türkische Wurzeln, ist aber Deutscher.

Lübeck: Mordprozess gegen Vater von zwei Kindern

Der 30-Jährige hatte dagegen vor Gericht behauptet, seine Ex-Freundin habe ihm gedroht, ihm die Kinder wegzunehmen. Davor habe er Angst gehabt. Deshalb sei er am 11. September zu ihr gegangen, um noch einmal mit ihr zu reden.

Die Beweisaufnahme des Gerichts ergab jedoch ein anderes Bild. „Es gab in den Tagen vor der Tat immer wieder Chats und SMS des Angeklagten an Freunde und Bekannte, in denen er die junge Frau wüst beschimpfte und mit dem Tod bedrohte“, sagte Singelmann. Außerdem habe der Angeklagte im Internet recherchiert, wie man jemanden mit Gift umbringen könne und welche Strafen bei Mord drohten.

Am Tattag wartete er im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses, bis seine Tochter sich auf den Weg zur Schule machte. Unter einem Vorwand ließ er sich von ihr den Wohnungsschlüssel geben und gelangte so in die Wohnung. „Das erfüllt das Mordmerkmal der Heimtücke, weil das Opfer sich in seiner eigene Wohnung sicher fühlte“, sagte Singelmann.

Frau in Lübeck getötet: Das sind die Mordmerkmale

Als weiteres Mordmerkmal werteten die Richter die niederen Beweggründe des Angeklagten. „Er wollte bestimmen, wie es in der Beziehung läuft. Als das nicht mehr klappte, griff er zum Messer“, sagte der Richter.

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Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine zeitlich begrenzte Haftstrafe gefordert. Auf die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld, wie es die Nebenklage gefordert hatte, verzichtete das Gericht jedoch.

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