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Angeklagter mit Mütze
  • Jan B. hat im Mai 2020 seinen Kumpel mit einer Machete ermordet
  • Foto: Stefan Tretropp

„Eingeübtes Massakrieren“: Der unfassbare Blutrausch von Rostock

Er hatte eine Kettensäge in der Wohnung und Poster mit abgetrennten Köpfen an den Wänden: Aus Mordlust hat Jan B. (37) im Mai 2020 mit einer Machete seinen schlafenden Kumpel ermordet, zu diesem Schluss kam das Landgericht Rostock nach einem quälend langen Prozess und verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. Zudem stellte das Landgericht die besondere Schwere der Schuld fest und sprach Sicherungsverwahrung aus. Grauenvoll: Als die Leiche gefunden wurde, steckte die Machete noch in der Schläfe.

In seiner Urteilsbegründung bekamen sowohl der Angeklagte als auch der Verteidiger („schlechte handwerkliche Leistung“) ihr Fett weg. Nachdem der Vorsitzende den Angeklagten als „feigen, menschenverachtenden Mörder“ beschrieb, rastete dieser aus. Er beleidigte den Richter aufs Übelste und wurde anschließend des Saales verwiesen.

Macheten-Mord in Rostock: Lebenslange Haft

Jan B., der mit 19 Jahren zum ersten Mal in Haft saß und auch in der Folge weitere mehrjährige Haftstrafen kassierte, wollte den Mord einmal seinem verstorbenen Bruder unterjubeln, dann wiederum sprach er von „Notwehr“. Am Ende halfen diese Ausreden nicht, der Mord an seinem Kumpel nach einem Trinkgelage konnte ihm nachgewiesen werden.

Laut Gericht begann B. 2016 Freude daran zu finden, Menschen sterben zu sehen. Er konsumierte fortan grauenhafteste Videos, die Tötungen oder Verstümmelungen zeigten. Später wirkte er auch in derartigen Clips als Darsteller mit. „Er gefiel sich in der Rolle des Killers“, beschrieb der Richter. Der 37-Jährige beschaffte sich echte Waffen, richtete seine Wohnung entsprechend ein – unzählige Poster und Fotos, die abgetrennte Köpfe zeigen, blutverschmierte T-Shirts als Trophäen oder eine echte Kettensäge gaben ihm die Befriedigung.

In der Nacht zum 9. Mai 2020 trafen er und sein Kumpel Mitchell M. sich, um zu trinken. Die Stimmung sei gut gewesen, dann schlief M. auf der Couch ein und der Angeklagte witterte seine „Chance“, mal einen echten Menschen zu töten. Das „jahrelang eingeübte Massakrieren“ konnte B. nun an M. austesten. So stach und schnitt er insgesamt über 50 Mal mit Messer, Schere und Machete auf sein schlafendes Opfer ein, durchtrennte die Aorta. Der „finale Höhepunkt“: Jan B. rammte – postmortal – die Machete sieben Zentimeter tief in die Schläfe des Opfers und ließ die Waffe darin stecken. Dann malte der 37-Jährige mit dem Blut vom Getöteten einen „Blutengel“ an die Wand.

Prozess um Mord mit Machete in Rostock

Das Gericht sah die beiden Mordmerkmale Heimtücke und Mordlust als erfüllt an. Der Angeklagte tötete willkürlich und hatte „Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens“. In Abwägung aller Umstände, unter anderem war die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit beim Angeklagten vollständig erhalten, konnte das Gericht „keine mildere Maßnahme“ verhängen. So erfuhr Jan B. die volle Härte des Gesetzes: lebenslange Freiheitsstrafe, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung. Dazu muss er 10.000 Euro Schmerzensgeld an die Nebenklägerin, die Mutter des Getöteten, zahlen. Als der Richter nach knapp eineinhalb Stunden das Urteil zu Ende begründet hatte, war der Angeklagte aufgrund seines Ausrasters schon längst nicht mehr anwesend.

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