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  • Foto: Stefan Tretropp

„Ich will dir weh tun“: Mann (22) soll Opfer misshandelt haben – mit Tattoo-Nadel

Rostock –

Vor dem Rostocker Landgericht muss sich seit Dienstag ein 22-jähriger Mann wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er soll sein Opfer mit Schere und Tattoo-Nadel schwer misshandelt  und zudem Geld aus dem Portmonnaie des Opfers gestohlen haben.

Christopher R. soll laut Anklage am 8. August 2019 morgens um 2.30 Uhr zusammen mit Lyon F., dem Nachbarn des späteren Opfers Danny B., zu dessen Güstrower Wohnung gekommen sein, um ihn mit einer Schere zu verletzen, ihm ins Gesicht zu schlagen und schließlich mehrfach mit einer Tattoo-Nadel in die Wange zu stechen.

Rostock: Angeklagter wollte Opfer „weh tun“

Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft mit den Worten „Ich will Dir weh tun“ die Wohnung betreten haben. Er habe zusammen mit seinem Komplizen so lange an die Eingangstür getreten, bis Danny B. diese geöffnet hat. Die Anklage sieht weiter vor, dass der 22-jährige Angeklagte dem Geschädigten 150 Euro aus dessen Portemonnaie gestohlen haben soll.

Wohnung in Güstrow: Opfer wird vier Stunden lang misshandelt

Erst nach etwa vier Stunden Martyrium soll Christoph R. die Wohnung seines Opfers wieder verlassen haben – das Opfer blieb mit Prellungen und punktförmigen Stichverletzungen im Gesicht sowie einer blutenden Schnittverletzung an der Hand zurück.

Der Angeklagte betrat verhüllt mit einer Jacke den Gerichtssaal. Der vorsitzende Richter Peter Goebels zeigte seine Bereitschaft zur Beschleunigung des Verfahrens und unterbreitete Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Verständigungsvorschlag (ein so genannter „Deal“). 

Rostock: Mann (22) räumt Körperverletzung ein

Der Hamburger Verteidiger von Christopher R. wollte seine Bereitschaft, an einem Deal teilzunehmen, von den ersten Zeugenaussagen abhängig machen. Dem Vorhaben machte Goebels jedoch einen Strich durch die Rechnung und regte die Verständigung gleich zu Beginn an. So kam es letzten Endes zum Gespräch, das jedoch ohne Einigung endete. Der 22-jährige Angeklagte räumte bereits ein, die ihm vorgeworfenen Körperverletzungen begangen zu haben, stritt jedoch eine Beteiligung am Raub ab.

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Zum Motiv äußerte sich der wortkarge Mann nicht. Dem Komplizen von Christoph R. wird in einem gesonderten Verfahren der Prozess gemacht. Am Mittwoch sollen mehrere Zeugen gehört werden. (st)

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