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  • Foto: Imago

Pädagogische Maßnahme: Gericht schickt Jugendlichen an besonderen Ort

Das Amtsgericht Cloppenburg hat einen Jugendlichen als pädagogische Maßnahme dazu verpflichtet, ein ehemaliges Konzentrationslager im Emsland zu besuchen und einen Aufsatz darüber zu schreiben.

Mit dieser Auflage wurde das Verfahren vor einem Jugendrichter am Montag per Beschluss eingestellt, wie das Gericht am Donnerstag auf Anfrage mitteilte. Das Nachrichtenportal von „Münsterländische Tageszeitung“ und „Oldenburgische Volkszeitung“ hatte zuvor über den Beschluss berichtet.

Jugendlicher hat drei Monate Zeit

Der Jugendliche aus dem Kreis Cloppenburg hatte in einer WhatsApp-Gruppe zwei Bilder gepostet, die ein abgewandeltes Hakenkreuz und Adolf Hitler sowie einen behinderten Menschen in Nazi-Uniform zeigten. Er musste sich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.

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Sollte er der Auflage binnen drei Monaten nicht nachkommen, wird das Verfahren wieder aufgenommen und per Urteil beendet. Mit dem Besuch des KZ Esterwegen und der Gedenkstätte solle sich der Jugendliche selbst ein Bild machen und verstehen, dass sein Verhalten falsch war.

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