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  • Foto: picture alliance/dpa

„Nordkreuz“-Prozess in Schwerin: Staatsanwalt geht in Revision

Schwerin –

Am Landgericht in Schwerin wird der Fall des früheren Scharfschützen wohl neu verhandelt: Im „Nordkreuz“-Prozess um den illegalen Waffenbesitz eines Ex-Elite-Polizisten hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Gerichtsurteil eingelegt.

Das Landgericht hatte den früheren Scharfschützen beim Spezialeinsatzkommando (SEK) Mecklenburg-Vorpommern kurz vor Weihnachten zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – zu wenig für die Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte zwei Jahre und zehn Monate Haft für Marko G. gefordert. Bei einer Verurteilung zu mehr als zwei Jahren Haft ist eine Aussetzung zur Bewährung nicht möglich. 

Prozess in Schwerin: Marko G. war Teil der Prepper-Gruppe „Nordkreuz“

Vordergründig ging es bei dem Fall um den illegalen Besitz einer Maschinenpistole und 1500 Schuss Kriegswaffen-Munition sowie um die unsachgemäße Lagerung weiterer Waffen, Munition und Sprengmittel. Es ging aber auch um die Prepper-Gruppe „Nordkreuz“, in der Marko G. eine führende Rolle spielte.

Die Gruppe hortete Lebensmittel, Ausrüstungsgegenstände und Munition für einen von ihr befürchteten Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung. In Chats unter einzelnen Mitgliedern wurde rechtsradikales Gedankengut ausgetauscht. Jedoch sei dies für den Prozess unerheblich gewesen, hatte der Richter erklärt. (dpa/mhö)

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