Der Angeklagte (vorn) im Prozess wegen Totschlags mit seinem Anwalt. Das Gericht bestätigt eine lange Haftstrafe, weil er einen auf dem Boden liegenden Menschen mit einem Sprung auf den Kopf getötet hat.

Der Angeklagte (vorn) im Prozess wegen Totschlags mit seinem Anwalt. Das Gericht bestätigt eine lange Haftstrafe, weil er einen auf dem Boden liegenden Menschen mit einem Sprung auf den Kopf getötet hat. Foto: picture alliance/dpa/Sina Schuldt

Tod bei Party: Mit voller Wucht auf Kopf gesprungen – BGH entscheidet über Urteil

Das Urteil im Prozess um den tödlichen Sprung auf den Kopf eines 46-Jährigen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof sieht keine Rechtsfehler und verwirft die Revision des Angeklagten. Der 23-Jährige muss nun zehn Jahre ins Gefängnis.

Das Landgericht Bremen hatte den jungen Mann Anfang September 2024 wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Kammer stützte ihre Entscheidung vor allem auf Chatverläufe, überwachte Telefonate und Aussagen von Zeuginnen und Zeugen. Außerdem soll der Mann einigen Menschen, darunter seiner Verlobten, von der Tat erzählt haben.

Sprung mit voller Wucht auf den Kopf

Nach Gerichtsangaben wollte der Angeklagte im September 2023 mit Freunden seinen Geburtstag feiern, sie tranken Alkohol und konsumierten Cannabis. Im Laufe des Abends eskalierte ein Konflikt, dabei fiel der 46-Jährige auf den Boden. Nach Überzeugung der Kammer sprang der Angeklagte mit voller Wucht auf den Kopf des Mannes, der an den schweren Verletzungen starb. 

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Der Mann, der bereits vor Jahren wegen versuchten Totschlags verurteilt worden war, bestritt die Tat vor Gericht. Sein Verteidiger beantragte Freispruch und legte Revision gegen das Urteil ein – ohne Erfolg. (dpa/mp)

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