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  • Trotz eines Erlasses des Landwirtschaftsministeriums ist am Dienstag ein umstrittener Transport von 528 tragenden Milchkühen nach Marokko genehmigt worden. (Symbolbild)
  • Foto: imago images/Grigorenko

Schächtung befürchtet: Gericht erlaubt Export Hunderter trächtiger Kühe

Lüneburg –

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) wollte verhindern, dass 528 tragende Milchkühen nach Marokko exportiert werden. Per Erlass verbot sie diesen umstrittenen Transport. Aber der Erlass wurde vor Gericht gekippt und der Transport der Kühe sollte im Lauf des Dienstags erfolgen, sagte eine Sprecherin des Landkreises Emsland. 

Zuvor hatte der Kreis auf Weisung des Landes eine Beschwerde gegen die Genehmigung des Transports durch das Verwaltungsgericht Osnabrück eingelegt. Diese Beschwerde sei am Dienstagmorgen eingegangen, sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg. Sie enthalte aber noch keine Begründung. Daher könne das Gericht noch nicht entscheiden.

Der Landkreis hat nun zwei Wochen Zeit, die Begründung nachzureichen. Eine aufschiebende Wirkung auf den Transport habe die Beschwerde wahrscheinlich nicht, sagte ein Gerichtssprecher.

Transport von 528 trächtigen Kühen nach Marokko genehmigt

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte am Freitag ein Verbot des Rindertransports aufgehoben, das der Landkreis Emsland aufgrund eines Erlasses des Agrarministeriums verhängt hatte. Damit kann nach Ansicht des Gerichts der für Dienstag vorgesehene Transport wie geplant stattfinden, sofern das Oberverwaltungsgericht keine andere Entscheidung trifft.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin wollte den Transport der Rinder verhindern. Aus Niedersachsen solle es keinen Transport mit tragenden Kühen in unsichere Drittstaaten geben, begründete Otte-Kinast (CDU) ihre Entscheidung. Es sei damit zu rechnen, dass die Tiere in Marokko in überschaubarer Zeit entsprechend der dortigen Rechtslage geschächtet, also betäubungslos geschlachtet werden. Das sei grundsätzlich nicht mit dem deutschen Tierschutzrecht vereinbar.

Barbara Otte-Kinast befürchtet Schächtung der Rinder

Die Verwaltungsrichter in Osnabrück hatten argumentiert, der Bescheid enthalte keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die Rinder in Marokko nicht entsprechend dem nationalen Tierschutzstandard gehalten werden könnten. Es sei auch nicht davon auszugehen, dass die tragenden Rinder zum Zweck einer tierschutzwidrigen Schlachtung, der Schächtung, exportiert werden sollen. Bei dem Abnehmer in Marokko handele es sich um einen Molkereibetrieb, so die Richter.

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Bereits Anfang Mai war vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg der Versuch gescheitert, einen Transport von Rindern aus Ostfriesland nach Marokko zu unterbinden. Für ein rechtssicheres Verbot von lebenden Tieren ist daher aus Sicht von Otte-Kinast seitens des Bundes und der EU eine Liste von Drittländern erforderlich, in die es keine solche Transporte mehr geben darf. (mp/dpa)

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