Rechtspopulisten finden es gemein: AfD klagt gegen Theaterstück von Schülern
Dürfen in Schulen politische Theaterstücke aufgeführt werden? Mit dieser Frage hat sich das Verwaltungsgericht Hannover beschäftigt. Die AfD Niedersachsen klagte dort gegen das Kultusministerium und wendete sich gegen die Aufführung eines Theaterstücks an einer Schule in Osnabrück.
Das Stück „Danke dafür, AfD“ durfte im Mai 2019 aufgeführt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch entschieden. In dem Theaterstück setzten sich Schülerinnen und Schüler nach Gerichtsangaben kritisch mit Äußerungen der Partei auseinander. Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet.
AfD klagt gegen Theaterstück an Schule
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt werden.
Die AfD rügte den Gerichtsangaben zufolge, in der Theateraufführung sei eine Neutralitätsverletzung des Staates durch eine unzulässige Parteinahme zu sehen. Lehrkräfte hätten zwar dafür zu sorgen, dass alle zulässigen politischen Positionen im Unterricht geäußerten werden könnten, müssten aber beleidigende und rechtswidrige Äußerungen zurückzuweisen und unterbinden.
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Schulen seien kein Raum für die Darstellung von politischem Aktivismus. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Bei dem Theaterstück handele es sich schon nicht um eine politische Meinungsäußerung der Lehrkräfte.
Das Theaterstück wurde von den Schülerinnen und Schülern eigenständig erarbeitet; eine inhaltliche Einflussnahme durch Lehrer liege nicht vor. Die Lehrkräfte waren auch nicht verpflichtet, die Entstehung und Aufführung des Stücks zu verhindern. Das Theaterstück sei von der Kunstfreiheit der Schüler gedeckt. Auch politisches Theater werde von der Kunstfreiheit umfasst. (dpa/mp)