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Jungbulle Symbolbild
  • Ein Jungbulle liegt auf Stroh. (Symbolbild)
  • Foto: dpa-Zentralbild | Jens Büttner

Tierquälerei auf Schlachthof: Strafe für Unternehmer steht fest

Wegen des Transports eines verletzten Rindes hat das Landgericht Osnabrück am Montag ein Urteil des Amtsgerichts Bad Iburg gegen einen Viehhändler bestätigt.

Der 57 Jahre alte Unternehmer aus dem ostwestfälischen Rahden muss demzufolge 35 Tagessätze zu je 70 Euro zahlen. Er hatte am 31. August 2018 einen Jungbullen aus Diepenau (Landkreis Nienburg) zu einem inzwischen geschlossenen Schlachthof in Bad Iburg bei Osnabrück transportiert.

Gericht sicher: Rind ist anhaltendes Leiden zugefügt worden

Nach Überzeugung des Gerichts war das Tier schon beim Aufladen auf dem landwirtschaftlichen Betrieb nicht transportfähig. Damit sei dem Tier ein länger anhaltendes Leiden zugefügt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ.: 7 NBs 1106 Js 14563/20)

Die Anlieferung des Rindes auf dem Schlachthof wurde seinerzeit heimlich von der Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz gefilmt. In der Folge veröffentlichte die Organisation viele dort dokumentierte Tierschutzverstöße, die zu zahlreichen Strafverfahren führten. Der Landkreis Osnabrück schloss den Schlachthof im Herbst 2018.

Viehhändler: Jungbulle war noch transportfähig

Der Viehhändler versicherte, dass der Jungbulle beim Aufladen noch transportfähig gewesen sei. Bei der Ankunft am Schlachthof sei der Bulle nicht mehr aufgestanden. Auf der Fahrt habe er eine Vollbremsung machen müssen, möglicherweise sei der Jungbulle gestürzt.

Das Gericht nahm das Video in Augenschein. Darauf war zu sehen, wie der Angeklagte sich nach dem Öffnen des Anhängers dem auf dem Boden liegenden Tier nähert. Ein Sachverständiger sagte, dass seiner Ansicht nach ein transportfähiges Rind beim Öffnen des Anhängers sofort versucht hätte, zu fliehen. Das gelte auch, falls es sich auf dem Transport verletzt hätte.

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Der Angeklagte als erfahrener Viehhändler hätte daher davon ausgehen müssen, dass der Bulle sofort aufgesprungen wäre und hätte sich beim Öffnen des Transporters dagegen geschützt. Dass er das nicht getan hatte sprach aus Sicht des Sachverständigen dafür, dass er wusste, dass sich das Tier bereits beim Verladen nicht mehr richtig bewegen konnte. Dieser Einschätzung schloss sich das Gericht an.

Der Verteidiger beantragte Freispruch, weil es keinen Nachweis gab, dass das Tier bei der Abfahrt vom Bauernhof nicht transportfähig war. Ob das Verfahren in die nächste Instanz gehen solle, müsse er noch mit seinem Mandanten besprechen, sagte der Anwalt nach der Verhandlung. (dpa/mp)

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