Die beiden Angeklagten stehen bei Prozessauftakt in einem Saal vom Landgericht Hannover.
  • Die beiden Angeklagten mit ihren Verteidigern beim Prozessauftakt im März (Archivbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Moritz Frankenberg

„Kommt einer Hinrichtung gleich“: Lebenslänglich für Autohaus-Mörder

Sieben Schüsse aus einer Maschinenpistole hat ein 42-Jähriger auf sein Opfer abgegeben: Im Prozess um den Mord in einem Autohaus hat das Landgericht Hannover den Mann und seinen 54 Jahre alten Mittäter zu lebenslangen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Verurteilten waren weder geständig noch zeigten sie Reue.

„Das Ganze kommt einer Hinrichtung gleich“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Grote am Montag zur Urteilsbegründung. Er sagte aber auch: „Über das Motiv wissen wir in der Tat quasi nichts.“ Es habe sich wahrscheinlich um einen Auftragsmord gehandelt. Dennoch sei angesichts der Zeugenaussagen die Beweiskette, die zu dem 42-Jährigen führe, „lückenlos“.

Außerdem seien Videos und die Mobiltelefone der Männer ausgewertet worden. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, die Verteidiger plädierten auf Freispruch.

Der Autohändler starb noch am Tatort

Am 5. September 2022 wartete der 42 Jahre alte Moldawier nach den Worten des Richters vor dem Autohaus im Stadtteil Ledeburg in Hannover mit einer Maschinenpistole im Rucksack auf das Eintreffen des späteren Opfers. Der Autohaus-Chef hielt ihn zunächst für einen Kunden.

Überraschend eröffnete der Mann das Feuer auf das völlig wehrlose Opfer. Die Maschinenpistole hatte zunächst Ladehemmung, dann gab der Mann sieben Schüsse ab, mindestens zwei trafen. Der Autohändler starb noch am Tatort, nach den Worten des Richters gab er nur noch einen Schmerzenslaut von sich und blieb dann bäuchlings auf dem Boden liegen.

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Der Schütze lief nach draußen, wo der 54-Jährige in einem Auto auf ihn wartete. Zeugen waren nach den tödlichen Schüssen den beiden Männern gefolgt, so dass sie von einer Polizeistreife noch in der Nähe des Tatorts festgenommen werden konnten.

Verteidiger: Vorwürfe stützen sich auf „Vermutungen und Indizien“

Die Anwältin des 42-Jährigen betonte, es gebe kein Geständnis und auch keine belastbare Identifizierung ihres Mandanten als Täter. Der Verteidiger des 54-Jährigen erklärte, sein Mandant sei nur der Fahrer gewesen und habe über den Mordplan nicht Bescheid gewusst. Die Vorwürfe seien nicht belegt, außer „Vermutungen und Indizien“ gebe es wenig.

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In seinem letzten Wort zum Prozessende warf der 42-Jährige dem Gericht Fremdenfeindlichkeit vor, auch sei ihm nicht die Möglichkeit gegeben worden, sich zu verteidigen. Er forderte, das Verfahren neu aufzurollen. (mp/dpa)

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