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Die Angeklagte sitzt vor Beginn des Prozesses 2022 neben ihrem Anwalt. (Archivbild)
  • Die Angeklagte sitzt vor Beginn des Prozesses 2022 neben ihrem Anwalt. (Archivbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich

Ex-Hebamme vor Gericht: Frau musste Baby nach qualvollen Tagen tot gebären

Am Donnerstag wird ein Prozess gegen eine Hebamme wegen fahrlässiger Tötung fortgesetzt. Die Geburtshelferin (62) hatte beim Bundesgerichtshof erwirkt, dass der Fall neu aufgerollt wird, nachdem sie zu vier Jahren Haft verurteilt worden war.

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft der Angeklagten vor, im Januar 2015 in Siedenburg im Landkreis Diepholz durch Unterlassen fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht zu haben. Die Angeklagte war Hebamme und betreute die Schwangerschaft der Geschädigten, welche ihr Kind in Vechta tot zur Welt brachte. Die Angeklagte soll die Kindseltern nicht in ausreichendem Maße über die im konkreten Fall einer mehrtägigen Hausgeburt aufgetretenen gesundheitlichen Risiken aufgeklärt haben. Die Schwangere war Risikopatientin. Die Angeklagte soll die Hausgeburt fortgesetzt haben, obwohl es der Mutter und dem Kind zunehmend schlechter ging. Die Geburt sei nicht durchgehend überwacht worden, sagte der Staatsanwalt.

Sie brachte ihr Kind tot zur Welt

Die Geburt im Jahr 2015 dauerte mehrere Tage. In dem vorangegangenen Verfahren wurde erwähnt, dass die Fruchtblase der Schwangeren schon am 10. Januar geplatzt sei. Eine Grünfärbung des Fruchtwassers sei festgestellt worden. Die Schwangere soll durchgehend Geburtswehen, das sind Muskelkontraktionen, gespürt haben. 

In dem vorigen Verfahren hatte die Hebamme einzelne Fehler eingeräumt. Sie habe der Schwangeren kein Blut abgenommen, nachdem die Fruchtblase geplatzt sei, sagte sie damals. Auch habe sie eine Fahrt ins Krankenhaus empfohlen, aber nicht darauf gedrängt. Dass sie ins Krankenhaus solle, sei ihr nicht geraten worden, sagte damals dagegen die Mutter. 

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Das Landgericht Verden hat die Angeklagte durch Urteil vom 29. November 2022 wegen Totschlags durch Unterlassen in Tateinheit mit Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Auf die Revision der Angeklagten wird der Fall erneut verhandelt.

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