Das Gericht hatte den Angeklagten wegen Totschlags, Vergewaltigung sowie Störung der Totenruhe zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat das Gericht das Strafmaß nun korrigiert.
  • Das Gericht hatte den Angeklagten wegen Totschlags, Vergewaltigung sowie Störung der Totenruhe zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat das Gericht das Strafmaß nun korrigiert. (Archivbild)
  • Foto: Lukas Karl Müller/dpa

Freundin vergewaltigt und getötet – 39-Jähriger verurteilt

Das Landgericht Oldenburg hatte einen Angeklagten zu 15 Jahren Haft verurteilt – unter anderem wegen der Tötung seiner Freundin. Nun fiel erneut ein Urteil.

Ein Mann hat seine Partnerin vergewaltigt, getötet und ihre Totenruhe gestört – der 39-Jährige soll deshalb für 14 Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Oldenburg korrigierte damit die Strafe, wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte. Ursprünglich hatte das Landgericht den Mann zu 15 Jahren Haft verurteilt, nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs musste erneut über das Strafmaß entschieden werden.

Oldenburg: 39-Jähriger wegen Vergewaltigung und Totschlag verurteilt

Der Angeklagte hatte im Februar 2023 in Brake (Landkreis Wesermarsch) seine 50-jährige Lebensgefährtin vergewaltigt, erwürgt und danach schwer misshandelt. Vor einem Jahr kam der Fall vor das Landgericht Oldenburg: Der Mann räumte die Tat damals ein, das Gericht verurteilte ihn zu 15 Jahren Haft.

Der Angeklagte, der seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft ist, legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof hatte keine Zweifel an der Schuld des 39-Jährigen, kritisierte aber die fehlende Begründung der Strafe.

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Das Landgericht Oldenburg verhandelte nun noch einmal das Strafmaß. Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten erneut 15 Jahre Haft, die Verteidigung eine geringere Strafe. Am Ende wurde der Angeklagte wegen Totschlags, Vergewaltigung sowie Störung der Totenruhe zu 14 Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/mp)

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