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Eine Frau mit Rollator in einem Pflegeheim
  • In einem Senioren- und Pflegeheim in Hildesheim gab es 2021 einen Corona-Ausbruch mit drei Toten. (Symbolbild)
  • Foto: (c) dpa

Fahrlässige Tötung? Heim-Mitarbeiterin wegen Corona-Ausbruch vor Gericht

In Pflegeheim sterben drei Bewohnerinnen – mutmaßlich angesteckt von einer corona-infizierten Beschäftigten. Die Frau streitet dies ab. Ab Februar steht die 45-Jährige wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Fälschung ihres Impfausweises vor Gericht.

Nach einem Corona-Ausbruch mit drei Toten in einem Hildesheimer Pflegeheim steht eine frühere Heim-Mitarbeiterin ab Februar vor Gericht. Die Hauptverhandlung gegen die 45-Jährige beginne am 21. Februar, teilte das Landgericht Hildesheim am Mittwoch mit. Vorgeworfen werden ihr fahrlässige Tötung in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen sowie Urkundenfälschung. Die 45-Jährige soll mit der Vorlage eines gefälschten Impfausweises eine doppelte Impfung gegen das Coronavirus vorgetäuscht haben. Vier Fortsetzungstermine sind in dem Prozess geplant.

Die Angeklagte arbeitete trotz Infektion weiter

Die Frau hatte Ende November 2021 trotz der Corona-Infektion ihres Sohnes zunächst weiter in dem Heim arbeiten dürfen. Dies hatte ihr Arbeitgeber erlaubt, weil er annahm, sie sei doppelt geimpft. Sie soll unbemerkt selbst mit dem Coronavirus infiziert gewesen sein und zunächst einen Kollegen in einer Kaffeepause angesteckt haben. So soll eine „Infektionskette in Gang gesetzt“ worden sein. Bei dem Ausbruch in dem Heim waren drei 80, 85 und 93 Jahre alte Bewohnerinnen gestorben.

Laut Anklage ergaben die rechtsmedizinischen Untersuchungen, dass die Coronainfektion im Falle der 80-Jährigen die Todesursache war. Bei den anderen beiden Opfern seien andere Ursachen nicht auszuschließen, in diesen Fällen sei die 45-Jährige wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt, sagte ein Gerichtssprecher.

Ihr Arbeitgeber erkannte die Fälschung des Impfausweises

Die Frau gab die Fälschung des Impfausweises zu, stritt aber ab, für den Corona-Ausbruch verantwortlich zu sein. Insgesamt kam es in dem Heim laut Anklage zu drei weiteren Infektionen beim Pflege- und Reinigungspersonal und elf Ansteckungen unter den Bewohnern.

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Weil die 45-Jährige bei ihrem Arbeitgeber als Impfgegnerin bekannt war, holte dieser Informationen über den Impftermin und die Chargennummern ein. Daraus ergab sich nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft, dass es sich um eine Fälschung handeln müsse. (dpa/mp)

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