x
x
x
Der Angeklagte steht Prozessbeginn mit Handfesseln in einem Saal im Landgericht und bedeckt sein Gesicht mit einem Aktenordner
  • Der 34-Jährige hat die Taten gestanden.
  • Foto: picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich

Doppelmord aus Eifersuchtswahn? Mann und sechs Helfer angeklagt

Das Oldenburger Landgericht sucht derzeit nach Erklärungen für eine brutale Bluttat aus dem vergangenen Jahr. Ein Mann soll zwei Menschen erstochen haben. Er räumt die Taten ein. Waren andere mitbeteiligt?

Ein wegen Doppelmordes in Delmenhorst angeklagter Mann hat zur Tatzeit nicht unter Drogeneinfluss gestanden und die Taten auch nicht im Affekt begangen. Zu diesen Bewertungen kamen am Dienstag eine Haar-Analyse und ein psychiatrisches Gutachten.

34-Jähriger soll vor den Augen der Tochter auf Lebensgefährtin eingestochen haben

In dem Prozess vor dem Oldenburger Landgericht muss sich seit Ende März ein 34-jähriger Iraker verantworten. Er soll am 3. Oktober 2021 in Delmenhorst in einer Bar einen vermeintlichen Nebenbuhler (23) erstochen haben. Anschließend soll er seine Lebensgefährtin (27) vor den Augen der gemeinsamen Tochter mit einem Messer so stark verletzt haben, dass sie zwei Tage später starb.


MOPO
Logo MOPO Blaulicht-News

Ob es um Polizei-Razzien, Großbrände, Sturmfluten oder schwere Unfälle auf den Autobahnen geht: Polizei und Feuerwehr sind in Hamburg und im Umland rund um die Uhr im Einsatz. Die MOPO-Reporter behalten für Sie den Überblick und liefern Ihnen die wichtigsten Blaulicht-Meldungen von Montag bis Samstag bequem per Mail ins Postfach.

Hier klicken und die MOPO Blaulicht-News kostenlos abonnieren.


Beide Taten hatte er zum Prozessauftakt gestanden. Zudem gab er an, dass er in der Zeit vor der Tat verstärkt Kokain konsumiert und sich von der Familie des vermeintlichen Nebenbuhlers verfolgt gefühlt habe. Er habe paranoide Vorstellungen gehabt und auch gedacht, seine Frau sei an einem Mordkomplott gegen ihn beteiligt.

Ein Haar-Gutachten konnte nach Angaben eines Gerichtssprechers hingegen für den fraglichen Zeitraum weder Kokain- noch Cannabisspuren nachweisen.

Lesen Sie auch: Auszubildende (23) von Fahnenmast erschlagen – „Wir haben noch von oben geschrien“

Eine Tat im Affekt kam für den psychiatrischen Gutachter nicht in Betracht. Denn dazu brauche es einen „Black-out“, den es aber beim Angeklagten nicht gegeben habe. Der Gutachter attestierte ihm einen ausgeprägten Eifersuchtswahn, aber keine Schizophrenie. Zudem gelangte er zur Feststellung, dass er den Angeklagten weiter für gefährlich halte. Der Prozess wird am 9. Mai fortgesetzt.

Delmenhorst: Sechs weitere Männer wegen Beihilfe zum Mord angeklagt

Im Zusammenhang mit der Tat erhob die Staatsanwaltschaft indes Anklage gegen sechs weitere Männer, die teilweise der Familie des Angeklagten angehören. Die Ermittler werfen ihnen Beihilfe zum Mord an dem männlichen Opfer vor, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Demnach sollen sie in die Tatplanung eingebunden gewesen sein, den vermeintlichen Nebenbuhler in der Sportbar in Delmenhorst zu töten.

Vier der Angeklagten seien seit Dezember in Untersuchungshaft, hieß es. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet das Landgericht. Die Tatverdächtigen sind zwischen 30 und 48 Jahre alt.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp