Daniela Behrens und Johann Kühme

Daniela Behrens (SPD), Innenministerin von Niedersachsen, steht neben Johann Kühme (l), Polizeipräsident der Polizeidirektion Oldenburg. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

Darf die Polizei die AfD kritisieren? Fall vor Gericht

Hat der Polizeipräsident mit seinen Aussagen zur AfD Grenzen überschritten? Das Verwaltungsgericht Oldenburg befasst sich mit der Klage der Partei.

Interview mit Folgen: Das Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelt am Montag (10.45 Uhr) über eine Klage des AfD-Landesverbands Niedersachsen gegen die Polizeidirektion Oldenburg.

Dessen ehemaliger Präsident Johann Kühme hatte vor zwei Jahren der „Nordwest-Zeitung” gesagt, die AfD verdrehe Wahrheiten und verbreite Lügen, um Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung zu schüren.

„Die AfD manipuliert das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen. Und damit stellt sie sich gegen die Arbeit der Polizei”, sagte Kühme.

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Der AfD-Landesverband hatte daraufhin Klage eingereicht, weil nach Auffassung der AfD Kühme mit seinen Aussagen das Mäßigungs- und das Neutralitätsgebot missachtet habe. (dpa)

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