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2G Regel
  • Vor einer Bar im Hamburger Stadtteil St. Georg steht ein Hinweisschild, welches auf den Einlass nach der 2GRegel hinweist. Die in Hamburg eingeführte 2G-Regel besagt, dass nur noch Geimpfte und Genesene die jeweiligen Betriebe betreten dürfen. Das Modell soll bald auch in Niedersachsen gelten.
  • Foto: picture alliance/dpa/Axel Heimken

Corona-Vorbild Hamburg: Jetzt führt auch Niedersachsen 2G ein

Im Land Niedersachsen soll künftig nach Hamburger Vorbild die 2G-Regel in mehreren Bereichen, etwa in der Gastronomie, der Kultur, bei Veranstaltungen oder dem Sport angewendet werden. Für Minderjährige gilt weiterhin keine 2G-Regel, da diese während des Schulbetriebes getestet werden und eine Impfung bei unter Zwölfjährigen nicht möglich ist.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) kündigte am Dienstag im Landtag in Hannover die Ausweitung der 2G-Regel an. An Orten, wo die 2G-Regel gilt, sollen dann die Maskenpflicht und das Abstandhalten entfallen.

Niedersachsen: Menschen bis 18 Jahre haben auch ohne Impfung oder Genesung Zutritt

Menschen bis 18 Jahren sollen demnach auch ohne Impfung oder Genesung Zutritt bekommen, da sie sich regelmäßig vor dem Schulbesuch testen. Kinder, die jünger als zwölf Jahre sind, können sich noch nicht impfen lassen. Die derzeitige Corona-Landesverordnung gilt noch bis zum 22. September. Die Ausweitung der 2G-Regel wird somit voraussichtlich in der kommenden Woche umgesetzt.


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Nach der 2G-Regel wird der Zutritt zu bestimmten Bereichen nur gewährt, wenn Menschen gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind. Ein negativer Corona-Schnelltest reicht dann in der Regel nicht mehr aus. In der derzeitigen Corona-Verordnung können Betreiber von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars bereits den Zugang auf Gäste beschränken, die geimpft oder genesen sind. Dann muss zum Beispiel keine Maske mehr getragen werden. Privaten Veranstaltern ist es bereits freigestellt, die 2G-Regel einzuführen. Weitere Lockerungen, zum Beispiel der Wegfall der Maskenpflicht, ist damit dann jedoch nicht verbunden. (dpa/jw)

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