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In Vechta bekam ein Abschlussjahrgang die Prüfungen zugesteckt – und muss diese jetzt wiederholen. (Symbolbild)
  • In Vechta bekam ein Abschlussjahrgang die Prüfungen zugesteckt – und muss diese jetzt wiederholen. (Symbolbild)
  • Foto: IMAGO / Shotshop

Aufgaben geklaut und verteilt! Schule muss Abschlussarbeiten wiederholen

Ein ehemaliger Schüler einer Oberschule in Vechta soll Prüfungsaufgaben gestohlen und gezielt an Schülerinnen und Schüler verteilt haben. Offenbar war der Verdächtige an Zugangsdaten eines Lehreraccounts gelangt. Für die Prüflinge hat das nun Konsequenzen.

Der neunte Hauptschuljahrgang müsse die schriftlichen Abschlussarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik wiederholen, weil Prüfungsaufgaben für den Grundkurs im Vorfeld bekannt geworden seien, berichtete das Portal OM-Online von „Oldenburgischer Volkszeitung“ und „Münsterländischer Tageszeitung“ unter Berufung auf das Kultusministerium in Hannover.

Vechta: Schüler müssen Abschlussprüfungen wiederholen

Ein ehemaliger Schüler soll demnach unrechtmäßig über Zugangsdaten eines Lehreraccounts im internen Kommunikationssystem der Schule verfügt haben, so sei er in den Besitz der Prüfungsaufgaben gelangt. Auch die Aufgaben der Englischprüfung seien im Umlauf gewesen.

In den drei Fächern werde auf bislang unveröffentlichte Nachschreibarbeiten zurückgegriffen. Nach Angaben des Ministeriums sei ein rechtliches Verfahren gegen den früheren Schüler nicht auszuschließen.


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Bei den Korrekturen der Deutscharbeiten seien noch am Tag der Prüfung am vergangenen Freitag Formulierungen aufgefallen. Die Schulleitung habe die Untersuchungen aufgenommen. Laut Ministerium gilt es als ausgeschlossen, dass die Prüfungsinhalte an Schülerinnen und Schüler anderer Schulen weitergegeben wurden. Coronabedingt seien die Prüfungen dezentral, sagte ein Ministeriumssprecher.

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„Der Vorgang ist ärgerlich für die betroffenen Schulen und Prüflinge. Landesweite Auswirkungen hat der Vorfall aber nicht“, sagte ein Sprecher des Ministeriums der Zeitung. „Jedem muss klar sein, dass es kriminell ist, Prüfungen zu entwenden und weiterzugeben.“ (dpa/mp)

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