1,26 Meter zu hoch! Behörde darf Neubau abreißen lassen
Ein Mehrfamilienhaus im Göttinger Quartier Kiessee-Karree muss abgerissen werden – weil es 1,26 Meter zu hoch gebaut wurde. Die verantwortliche Immobilienfirma hatte gegen die Abrissanordnung geklagt, doch das Verwaltungsgericht Göttingen wies die Klage ab.
Das Gericht stellte laut NDR fest, dass für den Bau keine Genehmigung vorlag. Auch eine Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften sei nicht erlaubt worden. Der Bebauungsplan schreibt vor, dass die Traufhöhe – der Punkt, an dem Fassade und Dach aufeinandertreffen – bei zweigeschossigen Gebäuden höchstens 6,50 Meter betragen darf. Doch der Neubau misst 7,76 Meter. Da die Bauherren diese Vorschriften ignorierten, sei das Einschreiten der Stadt gerechtfertigt.
Stadt will an Abriss festhalten
Die Stadtverwaltung sieht in der Entscheidung ein wichtiges Signal. Auf Anfrage des NDR erklärte ein Sprecher am Dienstag, dass es dem Gericht auch darum gegangen sei, ein Zeichen zu setzen, dass Vorgaben beachtet werden müssen. Die Stadt wolle nun „weitere Schritte einleiten“, sei aber weiterhin gesprächsbereit – allerdings nur im Rahmen der bestehenden Bauvorschriften.
Der Bauherr kritisierte, dass er der Stadt bereits Vorschläge unterbreitet habe, um eine Lösung zu finden – jedoch ohne Erfolg. Er räumte ein, dass Fehler gemacht wurden, und kündigte an, erneut das Gespräch mit der Stadt zu suchen. Das Gebäude steht bereits seit zehn Jahren ungenutzt. Mittlerweile seien einige Bauteile sanierungsbedürftig, das Mauerwerk sei jedoch intakt.
Zweite Niederlage vor Gericht
Die Stadt Göttingen hatte bereits im März 2016 verfügt, dass das Gebäude innerhalb von fünf Monaten abgerissen werden muss. Falls dies nicht geschehe, drohe ein Zwangsgeld von 15.000 Euro. Die Immobilienfirma argumentierte, dass ein Abriss unverhältnismäßig sei und schlug stattdessen vor, das Dach oder das Obergeschoss umzugestalten. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts habe sie jedoch keine konkreten Alternativen eingereicht, obwohl dies möglich gewesen wäre.
Die Firma kämpft bereits seit Jahren darum, das Gebäude in der jetzigen Form stehen lassen zu dürfen. Schon 2013 hatte sie beantragt, das Haus 50 Zentimeter höher als ursprünglich erlaubt bauen zu dürfen – was die Stadt genehmigte. Doch beim späteren Nachmessen stellte sich heraus, dass das Gebäude 76 Zentimeter höher als genehmigt errichtet wurde.
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Ein nachträglicher Antrag auf eine Anpassung der Bauvorschriften wurde von der Stadt abgelehnt. Eine Klage gegen diese Entscheidung scheiterte bereits damals. Nun ist mit dem aktuellen Urteil endgültig bestätigt, dass das Gebäude nicht den Vorschriften entspricht und abgerissen werden muss.
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