x
x
x
  • Foto: Hauke-Christian Dittrich/picture alliance/dpa

„Micky Maus“ & „Störtebecker“: Riesen-Probleme nach Corona-Ausbruch in Bahnhofs-Imbiss

„Micky Maus“ oder der Pirat Klaus Störtebeker: Nicht alle Gäste geben in Restaurants ihre richtigen Namen an. Das kann, wie nach den Corona-Fällen in einem Kieler Bahnhofs-Imbiss, zu Problemen führen. 

Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg hat Restaurantbesucher zur Ehrlichkeit bei der Angaben von Kontakten wegen der Corona-Pandemie ermahnt. „Niemand tut sich einen Gefallen, beim Betreten eines Restaurants falsche Kontaktdaten anzugeben“, sagte er am Freitag. 

Corona in Kiel: Falsche Kontaktdaten bereiten Probleme

Das Problem von Fantasienamen auf Gästelisten war im Zusammenhang mit den bestätigten Corona-Fällen in einem Imbiss im Kieler Hauptbahnhof zu Tage getreten. 

Kiels Gesundheitsdezernent Gerwin Stöcken hatte am Donnerstag das Verhalten mancher Imbiss-Gäste kritisiert, die in die Gästeliste unleserliche Namen oder vermeintlich witzige Namen wie „Micky Maus“ und falsche Telefonnummern geschrieben hätten. Dies betreffe etwa fünf Prozent der gut 400 Gäste des Imbisses in den Tagen vor der Schließung.

Corona in Kiel: Vermeintliche witzige Namen wie „Micky Maus“

„Gastwirte tun sich keinen Gefallen damit, Kontaktdaten ihrer Gäste nicht zu erheben oder nicht aufzubewahren“, so Garg weiter. Sie riskierten damit bei einem erhöhten Infektionsgeschehen, „dass auch die Gastronomie im schlimmsten Fall wieder unter Schließungen leidet“. Bei Angabe falscher Daten, der Nichterhebung oder der Nichtaufbewahrung seien hohe Bußgelder möglich.

Das könnte Sie auch interessieren: Unser Corona-Ticker für den Norden

Auch der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Schleswig-Holstein mahnt korrekte Angaben der Besucher auf den Kontaktformularen an. Die Kollegen in den Betrieben mühten sich in der Regel, ihre Gäste zu erfassen. In seltenen Fällen würden Besucher wegen einer Weigerung, Angaben zu machen, aus den Läden verwiesen.

Falsche Angaben in der Gastronomie: Hohe Bußgelder drohen

Problematischer seien bei der Einhaltung der Vorgaben aber die Fälle, in denen sich Gäste nicht „Micky Maus“ nannten, sondern fälschlicherweise Klaus Müller und dadurch nicht sofort auffielen und vom Personal angesprochen werden könnten, sagte Strehl.

Es handele sich dabei wahrscheinlich um Menschen, die sich generell gegen die geltenden Einschränkungen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus wehrten. Das betreffe aber nur einen kleinen Teil der Restaurantbesucher. „Im Großen und Ganzen nehmen die Gäste die Sache ernst.“ Grundsätzliche Probleme bei der Umsetzung der Gästelisten-Pflicht gebe es in der Branche nicht.

Video: Fünf Tipps für einen sicheren Restaurantbesuch

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums kann die vorsätzliche Falschangabe von Kontaktangaben durch Gäste/Kunden mit 400 Euro Bußgeld geahndet werden. Auch die Nichterhebung der Kontaktdaten für Gaststättenbetreiber (1000-3000 Euro) und die Nichtaufbewahrung oder Nichtübermittlung der Kontaktdaten (500-2000 Euro) sind bußgeldbewehrt.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp