Wie im Tatort: Männer zerstückeln Leiche im Badezimmer – dann fliegen sie auf
Einen grausigen Fund machten Polizisten vergangenen Herbst in einer Greifswalder Wohnung. Nun stehen zwei Männer vor Gericht. Sie sollen eine Leiche zerstückelt haben.
Wegen des Todes eines Mannes und der Zerstückelung seiner Leiche stehen seit Montag (9 Uhr) zwei 28 Jahre alte Männer vor dem Landgericht Stralsund. Die Staatsanwaltschaft wirft einem der Angeklagten gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge vor.
Zudem wird ihm gemeinsam mit dem Mitangeklagten die Störung der Totenruhe zu Last gelegt. Letzterer muss sich auch wegen versuchter Strafvereitelung verantworten. Am ersten Prozesstag sollen die Anklage verlesen und elf Zeugen vernommen werden.
Am nächsten Morgen war der Mann tot
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge Angeklagte am Abend des 20. Oktobers in seiner Greifswalder Wohnung zusammen mit dem 38 Jahre alten Opfer Alkohol trank. Ausgehend vom Angeklagten sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Er habe das Opfer geschlagen, das insbesondere am Kopf verletzt worden sei.
Der 28-Jährige habe den Mann betrunken und erkennbar verletzt auf eine Couch gelegt. Ihm sei bewusst gewesen, dass sich dessen Zustand ohne Hilfe verschlechtern würde. Er selbst habe sich neben das Opfer gelegt und sei eingeschlafen. Am nächsten Morgen sei der 38-Jährige tot gewesen.
Leiche im Bad mit Säge zerstückelt
Der Angeklagte habe daraufhin den damals noch 27-jährigen Mitangeschuldigten informiert. Die beiden hätten die Leiche im Badezimmer unter anderem mit einer Säge zerkleinert und die Teile in der Wohnung versteckt. Sie hätten zudem in Plastiktüten gehüllte Leichenteile fotografiert und einen Bekannten per Handy gefragt, ob dieser mit seinem Auto beim Abtransport helfe. Der Bekannte habe sich hingegen an die Polizei gewandt.
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Laut Staatsanwaltschaft drohen dem Älteren im Falle einer Verurteilung zwischen drei und 15 Jahren Haft und dem Jüngeren maximal fünf Jahre. Beide sind in Untersuchungshaft. Laut Gericht kommt für den Älteren auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gelten beide als unschuldig. (dpa/mp)