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Länderfahne von Mecklenburg-Vorpommern und Schloss mit Lockdown Länderfahne von Mecklenburg-Vorpommern und Schloss mit dem Wort Lockdown darauf.
  • In vielen Regionen MeckPomms herrscht „Warstufe Rot plus“, das bedeutet: Lockdown. (Symbolbild)
  • Foto: imago/Steinach

„Warnstufe Rot plus“: MeckPomm rutscht in langen Corona-Lockdown

In immer mehr Regionen Mecklenburg-Vorpommerns gilt die „Warnstufe Rot plus“. Damit gelten bereits die strengsten Corona-Regeln, die die Landesregierung vorgesehen hat. Aber: Was kommt als nächstes?

Von diesem Dienstag an ist neben der Hansestadt Rostock und den Landkreisen Rostock und Mecklenburgische Seenplatte auch der Kreis Vorpommern-Rügen betroffen. Vorpommern-Greifswald dürfte folgen. Das Gesundheitsministerium in Schwerin will nun erst einmal die Wirkung der Maßnahmen abwarten.

Höchste Warnstufe: MeckPomm rutscht in langen Corona-Lockdown

Alexander Kujat, Sprecher des Gesundheitsministeriums, verwies darauf, dass die Corona-Maßnahmen erst kürzlich mehrmals verschärft wurden. Zudem seien die Einschränkungen in den betroffenen Landesteilen bereits weitreichend und gelten teilweise noch nicht sehr lange oder treten erst noch in Kraft.


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Am Montag befand sich auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald den siebten Tag in Folge auf der roten Corona-Warnstufe. Sollten auch hier die Maßnahmen verschärft werden, würden in fünf der acht kreisfreien Städte beziehungsweise Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern die derzeit strengsten Corona-Regeln gelten.

„Warnstufe Rot plus“ in MeckPomm: öffentliches Leben lahmgelegt

Weihnachtsmärkte sind untersagt – weshalb nun auch der Greifswalder Weihnachtsmarkt vor dem vorzeitigen Ende steht. Ebenso müssen etwa Kinos, Theater, Opernhäuser, Freizeitparks oder Indoor-Spielplätze geschlossen bleiben. Öffentliche Veranstaltungen wie Tanzveranstaltungen sowie geschlossene Gesellschaften in Gaststätten sind untersagt, ebenso öffentliche Sportveranstaltungen oder der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern. Ausnahmen gelten etwa für den Vereinssport oder den Schwimmunterricht.

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Zudem wurde landesweit erst kürzlich prinzipiell die 2G-Regelung für den Einzelhandel eingeführt. Demnach dürfen – unabhängig von der Inzidenz – nur noch Geimpfte und Genesene in die Läden. Ausnahmen gelten für Geschäfte mit Waren für den täglichen Bedarf. Auch gelten im Nordosten neuerdings strengere Kontaktbeschränkungen für Treffen von Ungeimpften.

Landeskabinett berät am Dienstag über Maßnahmen für Zusammenkünfte mit Ungeimpften

Die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen wird laut Kujat fortlaufend diskutiert. So will das Landeskabinett am Dienstag über die Begrenzung privater Zusammenkünfte beraten, wenn Ungeimpfte mit dabei sind, vor allem mit Blick auf Silvester. Andere mögliche Maßnahmen bezeichnete er als schwerwiegend und/oder rechtlich schwierig, etwa die Schließung von Schulen und Kitas oder Kontaktbeschränkungen für Geimpfte. Ausschließen könne man am Ende jedoch nichts. (mp/dpa)

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