Fahrschulen-Schild

Fahrschulauto (Symbolfoto) Foto: picture alliance/dpa/Matthias Balk

Während der Fahrstunde völlig besoffen – Ermittlungen gegen Fahrlehrer

Ein Fahrlehrer darf vorläufig selbst nicht mehr fahren. Laut Polizei hat ihn eine Zeugin mit einer Weinflasche gesehen – kurz vor einer Fahrstunde. Zu Hause warteten bereits die Beamten.

Wegen des Verdachts, alkoholisiert eine Fahrstunde gegeben zu haben, ermittelt die Polizei in Vorpommern gegen einen Fahrlehrer. Der Mann sei am Dienstag bei Greifswald beim Kauf einer Weinflasche an einer Tankstelle beobachtet worden, teilte die Polizei unter Verweis auf eine Zeugin mit. Demnach habe er augenscheinlich aus der Flasche getrunken, sie in den Kofferraum gepackt und sich neben seine Fahrschülerin gesetzt. Nach der Fahrstunde begab sich der Mann laut Polizei nach Hause, wo ihn verständigte Beamte antrafen. Ein Atemalkoholtest ergab demnach einen Wert von 1,61 Promille.

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Damit hätte er „nicht mal mehr Fahrrad fahren oder eine Kutsche führen dürfen”, betonte die Polizei. Für Fahrlehrer gelte während ihrer Tätigkeit eine Atemalkoholgrenze von 0,0 Promille. Die Polizei zog vorläufig die Fahrerlaubnis des Mannes ein und ermittelt wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr. (dpa)

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