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Die 24-jährige Angeklagte vor Gericht
  • Die 24-jährige Mutter sitzt im Gerichtssaal im Rostocker Landgericht.
  • Foto: picture alliance/dpa | Frank Hormann

Verstörende Details vor Gericht: Mutter ließ offenbar Baby verhungern und verdursten

Der Vorwurf wiegt schwer: Eine junge Mutter aus Güstrow (Landkreis Rostock) soll ihr Baby derart stark vernachlässigt haben, dass es stirbt. Nun muss sich die 24-Jährige vor dem Landgericht Rostock wegen Mordes verantworten. Ein als Zeuge geladener, früherer Lebenspartner der Frau bringt neue Details vor Gericht.

Im Prozess gegen eine des Mordes an ihrem einjährigen Sohn angeklagte Frau hat vor dem Landgericht Rostock ein früherer Lebenspartner der 24-Jährigen als Zeuge ausgesagt. Dabei schilderte der heute 45-Jährige die rund sechs Monate dauernde schwierige Beziehung zu der Frau, die von Oktober 2018 an in seinem Restaurant in Güstrow arbeitete.

Mutter wegen Mordes an ihrem einjährigen Sohn angeklagt

Er sei damals verliebt gewesen und habe klar gemacht, dass er sich von seiner Ehefrau trennen werde, um mit der Angeklagten zusammen zu leben, sagte der Mann am Montag. Auch als er erfahren habe, dass sie von einem anderen Mann schwanger sei, habe er die Beziehung aufrecht halten und sie unterstützen wollen. Allerdings habe sie dann ein Verhältnis mit einem anderen Mann angefangen. „Er ist besser als Du“, habe die Frau damals zu ihm gesagt.

Der 24-jährigen Frau wird vorgeworfen, dass sie im September 2021 in Güstrow ihren einjährigen Sohn hat verhungern und verdursten lassen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Deutschen Mord vor. Sie habe ihr Kind aus niedrigen Beweggründen getötet und es nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt. Der Zeuge berichtete, dass er sie auf den Vorfall angesprochen habe. Die 24-Jährige habe erklärt, sie sei eingeschlafen und habe das Kind am nächsten Tag tot aufgefunden.

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Das Kind starb in der Nacht auf den 21. September 2021 an einem Gerinnsel in den Lungenschlagadern bei hochgradigem Flüssigkeitsverlust und Austrocknung infolge einer infektiösen Durchfallerkrankung. Die Frau soll auch ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihrem damals vierjährigen Sohn gröblich verletzt haben. (dpa/mp)

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