Aschenbecherwurf auf AfD-Politiker – Urteil gegen Busfahrer
Ein Busfahrer attackiert in einer Kneipe einen Mann, als er erfährt, dass der von der AfD ist. Die Sache endet für den Politiker in der Klinik und für den Angreifer vor Gericht. Nun gibt es das Gerichtsurteil.
Für den Wurf eines schweren Glas-Aschenbechers gegen den Kopf des AfD-Landtagsabgeordneten Martin Schmidt ist ein Schweriner zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Verletzt der Mann die Bewährungsauflagen, drohen ihm zehn Monate Haft. Der Abgeordnete hatte bei der Attacke in einer Schweriner Kneipe im Mai 2024 eine Platzwunde erlitten, die im Krankenhaus mit fünf Klammern chirurgisch versorgt werden musste.
Aschenbecher auf AfD-Politiker: Es wird keine Berufung eingelegt
Der angeklagte Busfahrer, zum Tatzeitpunkt 52 Jahre alt, räumte im Amtsgericht ein, den Aschenbecher geworfen zu haben. Er entschuldigte sich am Ende der Verhandlung am Montag bei dem Politiker. Verurteilt wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung und öffentlicher Beleidigung.
Sein Verteidiger sagte, man werde gegen das Urteil nicht in Berufung gehen. Auch der Staatsanwalt äußerte auf Nachfrage, dies wahrscheinlich ebenfalls nicht tun zu wollen.
Was war passiert?
Was war in der Nacht vom 16. zum 17. Mai 2024 kurz nach Mitternacht in der Kneipe passiert? Nach übereinstimmender Schilderung der angehörten Zeugen war in einer Gaststätte in Schwerin ein Karaoke-Abend. Unter den etwa 30 Gästen im Raum waren auch mehrere AfDler. Einer von ihnen sang und der Angeklagte, der ein T-Shirt mit einer politisch linken Aufschrift trug, applaudierte. Schmidt sagte zu ihm nach eigener Aussage, er jubele da gerade einem AfD-Politiker zu.
Er habe damit eine witzige Bemerkung machen wollen, sagte Schmidt im Gericht. Allerdings rastete der Angeklagte aus, beschimpfte den Abgeordneten und seine Freunde den Zeugen zufolge als Nazis und warf schließlich den Aschenbecher.
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Mehrere Stunden nach dem Zwischenfall wurde bei dem Täter ein Alkoholwert von 1,6 Promille festgestellt. In der Verhandlung berief sich der Mann, der keine Vorstrafen hat, teilweise auf Erinnerungslücken. (dpa/mp)
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